1.
Prüfung der Vergabeunterlagen, Hinweispflicht, Fragen und Auskünfte
Der Bewerber/Bieter ist gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig, sorgfältig und fachmännisch zu prüfen. Enthält die Bekanntmachung oder enthalten die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen und für Aufklärung zu sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bestätigt der Bewerber/Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bilden. Im Übrigen gilt § 160 Abs. 3 GWB (zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer), auf den der Auftraggeber hinweist.
Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich und unter Berücksichtigung der Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform ("Vergabemarktplatz Brandenburg") unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu stellen. Die Fragefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am 30. Mai 2022.
Rechtzeitig eingegangene Fragen der Bewerber/Bieter und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sowie sonstige relevante Hinweise wird die Vergabestelle in der Regel bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist, im Fall des Teilnahmewettbewerbs, der Teilnahmefrist, im Fall der Angebotsphase, der Angebotsfrist beantworten bzw. bekannt gegeben. Antworten bzw. zusätzliche Informationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw. Auskunftsersuchen, wird der Auftraggeber sofern erforderlich auf transparente und gleichbehandelnde Weise unter Voranstellung der jeweiligen Fragen registrierten Unternehmen/Bewerbern/Bietern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der Formulierung der Fragen bzw. Auskunftsersuchen daher darauf zu achten, dass darin oder in der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben die Bewerber/Bieter auf vertrauliche Informationen gesondert hinzuweisen. Mündlich erteilte Antworten sind nicht verbindlich. Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, keine Informationen bei anderen Vertretern des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters von dem Vergabeverfahren führen.
2.
Kommunikation und Verfahrenssprache
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren.
Bewerber/Bieter sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist im eigenen Interesse verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren, wie Teilnahmeanträge und Angebote, sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
3.
Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Für die Beteiligung am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, erfolgt keine Entschädigung, Kostenerstattung oder Vergütung durch den Auftraggeber.
4.
Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJVRQWM