Ausgeschrieben wird die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 14 Regionallose unterteilt: ... Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF) Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL) Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD) Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI) Los 5 Regionallos Kiel (KI) Los 6 Regionallos Neumünster (NMS) Los 7 Regionallos Steinburg (IZ) Los 8 Regionallos Plön (PLÖ) Los 9 Regionallos Ostholstein (OH) Los 10 Regionallos Segeberg (SE) Los 11 Regionallos Lübeck (HL) Los 12 Regionallos Stormarn (OD) Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ) Los 14 Regionallos Pinneberg (PI) .... Es handelt sich um insgesamt 739 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 226GWh. ... Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier für alle 14 Lose zur Anwendung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 14 Regionallose unterteilt:
...
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL)
Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD)
Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI)
Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Los 6 Regionallos Neumünster (NMS)
Los 7 Regionallos Steinburg (IZ)
Los 8 Regionallos Plön (PLÖ)
Los 9 Regionallos Ostholstein (OH)
Los 10 Regionallos Segeberg (SE)
Los 11 Regionallos Lübeck (HL)
Los 12 Regionallos Stormarn (OD)
Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Los 14 Regionallos Pinneberg (PI)
....
Es handelt sich um insgesamt 739 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 226GWh.
...
Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier für alle 14 Lose zur Anwendung.
Ausgeschrieben wird die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 14 Regionallose unterteilt:
...
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL)
Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD)
Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI)
Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Los 6 Regionallos Neumünster (NMS)
Los 7 Regionallos Steinburg (IZ)
Los 8 Regionallos Plön (PLÖ)
Los 9 Regionallos Ostholstein (OH)
Los 10 Regionallos Segeberg (SE)
Los 11 Regionallos Lübeck (HL)
Los 12 Regionallos Stormarn (OD)
Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Los 14 Regionallos Pinneberg (PI)
....
Es handelt sich um insgesamt 739 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 226GWh.
...
Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier für alle 14 Lose zur Anwendung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-16 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 179-504164
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 14 Regionallose unterteilt:
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL)
Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD)
Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI)
Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Los 6 Regionallos Neumünster (NMS)
Los 7 Regionallos Steinburg (IZ)
Los 8 Regionallos Plön (PLÖ)
Los 9 Regionallos Ostholstein (OH)
Los 10 Regionallos Segeberg (SE)
Los 11 Regionallos Lübeck (HL)
Los 12 Regionallos Stormarn (OD)
Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Los 14 Regionallos Pinneberg (PI)
Es handelt sich um insgesamt 739 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 226GWh.
Die allgemeine Genehmigung für die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 5k Abs. 2 lit. a bis f der SanktionsVO kommt hier für alle 14 Lose zur Anwendung.
Bezeichnung des Loses: Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
139 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 41,0 GWh.
Bei den zur Versorgung vom jeweiligen Teilnehmer angemeldeten Abnahmestellen sind vom Teilnehmer überprüfte und freigegebene Referenzmengen angeben.
Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt und witterungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr (= Referenzmengen) abweichen.
Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Erdgasliefervertrag in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung mit Erdgas für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein.
Für die Versorgung der Abnahmestellen wird ein Erdgas nachgefragt, für das seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht werden.
Ausgeschrieben wird nur die reine Dienstleistung zur Beschaffung der Energie und des Handlings.
Die Angebotspreise dieser Ausschreibung verstehen sich damit netto ausschließlich für vom Bieter zu erbringenden Dienstleistungen (Handling) zur Versorgung der jeweiligen Abnahmestelle.
Nicht in den Angebotspreis einzurechnen sind gemäß den Regelungen in Nr. 2 der Rahmenvereinbarung die Entgelte für die Energie sowie für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Abrechnung, Entgelte gemäß Gas-Sicherungsumlage § 26 Energiesicherungsgesetz, Entgelte Gas-Speicherumlage § 35e EnWG, Entgelte SLP-Bilanzierungsumlage / RLM-Bilanzierungsumlage (früher „Regel- und Ausgleichsenergieumlage“), Entgelte Biogas-Wälzungsbetrag, Umlage Marktraumumstellung, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer = Energiesteuer, CO2-Bepreisung- Aufschlag auf die Energiesteuern von Erdgas, und die Umsatzsteuer in der jeweils aktuellen Höhe.
Nicht in den Angebotspreis einzurechnen sind gemäß den Regelungen in Nr. 2 der Rahmenvereinbarung die Entgelte für die Energie sowie für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Abrechnung, Entgelte gemäß Gas-Sicherungsumlage § 26 Energiesicherungsgesetz, Entgelte Gas-Speicherumlage § 35e EnWG, Entgelte SLP-Bilanzierungsumlage / RLM-Bilanzierungsumlage (früher „Regel- und Ausgleichsenergieumlage“), Entgelte Biogas-Wälzungsbetrag, Umlage Marktraumumstellung, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer = Energiesteuer, CO2-Bepreisung- Aufschlag auf die Energiesteuern von Erdgas, und die Umsatzsteuer in der jeweils aktuellen Höhe.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg (SL)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: 45 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 11,3 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde (RD)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: 42 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 7,7 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 4 Regionallos Dithmarschen (HEI)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: 145 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 25,5 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: 23 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 6,4 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 6 Regionallos Neumünster (NMS)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: 13 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 3,9 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 7 Regionallos Steinburg (IZ)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: 61 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 8,2 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 8 Regionallos Plön (PLÖ)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: 37 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,6 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 9 Regionallos Ostholstein (OH)
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: 39 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 17,2 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 10 Regionallos Segeberg (SE)
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: 86 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 20,2 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 11 Regionallos Lübeck (HL)
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: 42 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,0 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 12 Regionallos Stormarn (OD)
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: 13 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1,8 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 13 Regionallos Herzogtum Lauenburg (RZ)
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung: 39 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 55,4 GWh.
Bezeichnung des Loses: Los 14 Regionallos Pinneberg (PI)
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung: 15 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,7 GWh.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordfriesland (NF)
Schleswig-Flensburg (SL)
Rendsburg-Eckernförde (RD)
Dithmarschen (HEI)
Kiel (KI)
Neumünster (NMS)
Steinburg (IZ)
Regionallos Plön (PLÖ)
Ostholstein (OH)
Segeberg (SE)
Regionallos Lübeck (HL)
Stormarn (OD)
Herzogtum Lauenburg (RZ)
Pinneberg (PI)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Jahres 2020 oder 2021 des Unternehmens gemäß der Bilanz.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle Unterauftragnehmer einzureichen.
3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2018-2021) erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Erdgasversorgung. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2018-2021) erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Erdgasversorgung. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
4b. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist eine „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beizufügen.
4b. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist eine „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beizufügen.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 zusätzliche Angaben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
In Umsetzung des Artikels 27 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU sieht Absatz 3 die Möglichkeit zur Fristverkürzung aufgrund einer hinreichend begründeten Dringlichkeit vor (sog. beschleunigtes Verfahren). Hiervon wird aufgrund des aufgehobenen Vergabeverfahrens (§ 63 Abs. 1 VgV) und der aktuellen Marktlage gebrauch gemacht.
In Umsetzung des Artikels 27 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU sieht Absatz 3 die Möglichkeit zur Fristverkürzung aufgrund einer hinreichend begründeten Dringlichkeit vor (sog. beschleunigtes Verfahren). Hiervon wird aufgrund des aufgehobenen Vergabeverfahrens (§ 63 Abs. 1 VgV) und der aktuellen Marktlage gebrauch gemacht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Mitte des Jahres 2023.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-22-1499000-4122.3) bis spätestens 21. September 2022, 11.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: denise.bauer@gmsh.de) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-22-1499000-4122.3) bis spätestens 21. September 2022, 11.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: denise.bauer@gmsh.de) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit
- den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
7. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
8. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Anlage 5).
9. Erklärung zu § 4 VGSH (Formblatt Anlage 5a).
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 812
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112📞
E-Mail: nachpruefungstelle@gmsh.de📧
Fax: +49 4315991119 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Telefon: +49 431-599-1517📞
E-Mail: denise.bauer@gmsh.de📧
Internetadresse: www.gmsh.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 179-504164 (2022-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge