Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Geflüchteten ab dem 01.04.2023 an den Standorten 1 (Zeppelinstr. 55) und 3 (Stormstraße 21/23/25) sowie zusätzlich ab dem 01.05.2023 am Standort 2 (An der Pirscheide 13) unter folgenden Maßgaben:
- Betreiben einer Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu 360 Geflüchteten (Familien und allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitzustellen sind.
- Das Büro des Auftragnehmers an den Standorten an den Standorten 1 und 2 müssen montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr mit Personal besetzt und für die LHP erreichbar sein. Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass hierfür an den Standorten 1 und 2 an Werktagen Montag-Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr 1 Sicherheitskraft und zu allen anderen Zeiten 4 Sicherheitskräfte einzusetzen sind. Dieser Personaleinsatz ist bei der Kostenkalkulation und Preisermittlung zu Grunde zu legen. Am Standort 3 ist keine Bewachung erforderlich, jedoch muss der Sicherheitsdienst am Standort Zeppelinstraße für die Bewohner*innen des Wohnungsverbundes außerhalb der Bürozeiten des Auftragnehmers telefonisch erreichbar sein.
- In den Wohnräumen der Einrichtung werden Geflüchtete im Familienverbund oder als Einzelpersonen vorläufig untergebracht. Die Belegung der Wohneinheiten findet jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP statt. Ein- und Auszüge sowie Umverlegungen innerhalb der Wohneinheiten sind dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration der LHP unverzüglich mitzuteilen.
- Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Einrichtung gemäß Anlage 3 LAufnGDV über die gesamte Vertragslaufzeit.
- Sicherstellung der jederzeitigen Nutzbarkeit der Einrichtung.
- Die individuelle Unterbringung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen.
- Führen einer standortspezifischen Belegungsliste unter Angabe der belegten Betten/Räume.
- Führen einer Anwesenheitsliste.
- Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Einrichtungen.
- Nach Möglichkeit unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner*innen bei der Bildung eines Sprecherrates.
- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer, unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle, einrichtungsspezifische Sicherheitskonzepte zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
- Vor Inbetriebnahme der Einrichtungen hat der Auftragnehmer ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept beim Auftraggeber einzureichen (siehe Anlagen B I, B II und B III). Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Frauen und besonders Schutzbedürftiger vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der LHP (siehe Anlage B III) und richtet sein Kinder- und Gewaltschutzkonzept entsprechend aus. Die Berichterstattung des Auftragnehmers über die Einhaltung dieser Mindeststandards in den Einrichtungen ist als Anlage dem strukturierten Sachbericht (siehe Anlage A) hinzuzufügen.
- Führen einer Besucherliste.
- Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen.
- Belehrung der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Belehrung der Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers und des Sicherheitsdienstes.
- Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans unter Beachtung des tatsächlichen Bewohnerverhaltens (Zubereitung von Lebensmitteln, Toilettenbenutzung usw.).
- Aufstellung eines Pandemieplanes der die Themenfelder Infektionsschutz (organisatorisch sowie materiell), Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen in der Bewohnerschaft, Umgang mit und Maßnahmen bei Infektionen beim Personal / Sicherheitsdienst abdeckt.
- Schädlingsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch qualifizierte Firmen oder Mitarbeiter mindestens einmal monatlich ein Schädlingsmonitoring (vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung) durchführen zu lassen. Sollte ein Schädlingsbefall festgestellt werden, ist die LHP, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist ein Schädlingsbefall festgestellt worden, ist dieser fachgerecht zu bekämpfen und zu beseitigen. Am Standort 3 (Stormstr. 21/23/25) erfolgt die Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter, der Auftragnehmer hat jedoch im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten ein Schädlingsmonitoring durchzuführen.
- Im Innen- und Außenbereich der Einrichtung sind ausschließlich nicht brennbare Abfallbehälter zu verwenden.
- Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Auftragnehmer auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen.
- Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, dass die Bewohner keine ungeprüften elektrischen Geräte in den Bewohnerzimmern betreiben. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten sowie Waschmaschinen und zusätzlichen Kochgelegenheiten in den Bewohnerzimmern ist zu unterbinden (Standort 1 und 2).
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausgabe von Schlüsseln an Bewohnerinnen und Bewohner von diesen ein angemessenes Pfand in Form von Bargeld einzubehalten.
- Bei Auszug von Bewohner*innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen.
- Die LHP erwartet vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Internetzugängen per WLAN für die Bewohner*innen (außer Standort 3).