Die Stadt Aue-Bad Schlema beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.November 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebietes der Stadt Aue-Bad Schlema. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und 1 Gbit/s im Down- und Upstream für alle Anschlussnehmer in den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream versorgt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ergänzender, geförderter Glasfaserausbau in der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema
ABS_01”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunale Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Aue-Bad Schlema beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog....”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Aue-Bad Schlema beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.November 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebietes der Stadt Aue-Bad Schlema. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und 1 Gbit/s im Down- und Upstream für alle Anschlussnehmer in den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream versorgt werden.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Zusammenfassung der Lose 1 und 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wohngebiete
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunale Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aue, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“entsprechend der Leistungsbeschreibung zum Auswahlverfahren im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes für die weißen Flecken in der Stadt Aue-Bad-Schlema”
Beschreibung der Beschaffung
entsprechend der Leistungsbeschreibung zum Auswahlverfahren im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes für die weißen Flecken in der Stadt Aue-Bad-Schlema
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gewerbegebiete
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein
Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein
Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014.
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder).
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung der Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht aus gestattet ist;
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist eine vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer abzugeben.
7. Der Bewerber hat eine vollständig und ausgefüllte Erklärung abzugeben, dass der Bewerber den Bewilligungsbescheid und die dazugehörigen Nebenbestimmungen sowie die hieraus erwachsenden Verpflichtungen zur Kenntnis genommen hat und sie einhält.
8. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
(a) Personenschäden 3 000 000 EUR,
(b) Sach-/Vermögensschäden und sonstige Schäden 1 000 000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird,
5. Eigenerklärung, dass der Bewerber die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des Projektes einhalten wird,
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, jeweils unter konkreter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit.
2. Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (einschließlich Organigramm und Kurzdarstellung des voraussichtlich einzusetzenden Personals mit beruflicher Qualifikation sowie kurzer Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiter).
3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation.
4. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann.
5. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß §§ 68, 69 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann.
6. Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas.
7. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Teilnahmebedingungen und Leistungsbeschreibung.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-15
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-06-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-28 📅
“1. Soweit für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des...”
1. Soweit für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist– die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 6 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Konzessionsgebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet.
7. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
8. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
9. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.evergabe.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Glasfaserausbau in den weißen Flecken von Aue-Bad Schlema “ zu stellen. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
10. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
11. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Hinweise zu den Fristen bei Punkt IV. 2.2:
Fristende zur Einreichung der Teilnehmeranträge: 15.06.2022, 13.00 Uhr
Fristende zur Einreichung eines Angebots 02.08.2022, 13.00 Uhr, danach schließt sich die Verhandlungsphase und Bietergespräche an.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind an die ausschreibende Stelle zu richten. Zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind an die ausschreibende Stelle zu richten. Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 093-255464 (2022-05-10)