Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 300.000 EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 300.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2,5 Punkte)
— Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 3 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
— durchschnittlich < 3 technische Mitarbeitende (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten zehn Jahren ab 1. Januar 2013 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2013 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abzuwickeln war.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme mit somatischem Schwerpunkt.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Im Rahmen des Referenzprojekts wurde durch den Bewerber die Neuinstallation oder Sanierung von Aufzugsanlagen bearbeitet.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 460 ≥ 250.000 EUR brutto.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440, 450, 460 und 480 ≥ 1.000.000 EUR brutto.
| max. 5 Punkte interpoliert
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht.
| max. 5 Punkte anteilig
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2 + 3 sowie 5–8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
| max. 5 Punkte anteilig
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand
— verantwortliche:r Projektleiter:in
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
— Leistungszeitraum (von – bis)
Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 160 Punkte:
— max. 5 Punkte für Gesamtumsatz
— max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl
— je max. 50 Punkte für Referenzprojekte 1–3.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.