Erneuerung der Steuerung einer 20 kV Dynamischen Kompensation

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik

Erneuerung der Steuerung der Dynamischen Kompensation in der 20 kV Stromversorgung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-14 Auftragsbekanntmachung
2022-08-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Referenznummer: 300-22-04
Kurze Beschreibung:
Erneuerung der Steuerung der Dynamischen Kompensation in der 20 kV Stromversorgung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
Postanschrift: Wendelsteinstraße 1
Postleitzahl: 17491
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.ipp.mpg.de 🌏
E-Mail: einkauf300@ipp.mpg.de 📧
Telefon: +49 383488-2345 📞
Fax: +49 383488-2349 📠
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17edf278cfb-687abf97c6b97087 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Datum des Beginns: 2022-06-30 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-087612
ABl. S-Ausgabe: 35

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: eine Leistungseinheit
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, TI Greifswald
Wendelsteinstraße 1
17491 Greifswald

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Bewerbungsschreiben mit Darstellung des Unternehmens - Kurze Darstellung der vorgesehenen Herangehensweise an die Aufgabe mit einem groben Zeitplan der einzelnen Arbeitsschritte - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (ausgefüllt und unterschrieben) - Formular zur Eignungsprüfung Referenzen (ausgefüllt und unterschrieben)
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muß nachweisen, dass er über die technische und personalle Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieses Auftrages verfügt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: VAT Id Nr. DE 129517720
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.ipp.mpg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.ipp.mpg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17edf278cfb-687abf97c6b97087 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 035-087612 (2022-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-441607
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 035-087612
ABl. S-Ausgabe: 155

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-12 📅
Name: GE Energy Power Conversation GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ulrich.weller@ge.com 📧
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: OJS 2022/S 155-441607 (2022-08-08)