Der Homericher und der Enzweiler Tunnel befinden sich auf der Strecke 3511 von Bingen nach Saarbrücken. Der 392 m lange Homericher Tunnel (Bahn-km 68,5+25 – Bahn-km 68,9+19) liegt in der Gemeinde Idar-Oberstein, im Landkreis Birkenfeld im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der 465 m lange Enzweiler Tunnel (Bahn-km 69,1+64 – Bahn-km 69,6+29) liegt ebenfalls im Landkreis Birkenfeld im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Die Tunnel werden nacheinander mit der Tunnel-im-Tunnel Methode mittels eines Tunnelaufweitungssystems (TAS) aufgeweitet und mit einer neuen wasserundurchlässigen Betoninnenschale versehen.
Der geo- und tunnelbautechnische Gutachter berät den AG bei der beschriebenen Baumaßnahme während der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und während der Bauausführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 22FEI57182
Kurze Beschreibung:
“Der Homericher und der Enzweiler Tunnel befinden sich auf der Strecke 3511 von Bingen nach Saarbrücken. Der 392 m lange Homericher Tunnel (Bahn-km 68,5+25 –...”
Kurze Beschreibung
Der Homericher und der Enzweiler Tunnel befinden sich auf der Strecke 3511 von Bingen nach Saarbrücken. Der 392 m lange Homericher Tunnel (Bahn-km 68,5+25 – Bahn-km 68,9+19) liegt in der Gemeinde Idar-Oberstein, im Landkreis Birkenfeld im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der 465 m lange Enzweiler Tunnel (Bahn-km 69,1+64 – Bahn-km 69,6+29) liegt ebenfalls im Landkreis Birkenfeld im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-23 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 038-099438
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Quelle: OJS 2022/S 038-099438 (2022-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge