Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen (EÜ) Leipzig-Engelsdorf und Hp Anger-Crottendorf, BÜW/NT-Management
22FEI57577”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung📦
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen (EÜ) Leipzig-Engelsdorf und Hp Anger-Crottendorf, BÜW/NT-Management”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bauabschnitt befindet sich im Bundesland Sachsen im Bereich der Kommune Kreisfreien Stadt Leipzig. Die zu verändernden Anlagen liegen dabei...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bauabschnitt befindet sich im Bundesland Sachsen im Bereich der Kommune Kreisfreien Stadt Leipzig. Die zu verändernden Anlagen liegen dabei eisenbahnseitig im Bereich Eisenbahnknoten Leipzig. Neben den durch Planung und Bau direkt berührten Strecke 6375 Engelsdorf (b. Leipzig) – Leipzig-Connewitz, 6361 Leipzig Hbf – Leipzig Connewitz und 6371 Leipzig Abzw Anger – Leipzig-Heiterblick werden am Beginn des Abschnittes die Strecken 6363 Leipzig Hbf – Dresden-Neustadt und 6366 Leipzig Hbf – Geithain tangiert (überführt). Bei den Strecken 6375 und 6371 handelt es sich im Umbauabschnitt um 2gleisig elektrifizierte Hauptbahnen. Die vorhandene Streckengeschwindigkeit beträgt 60 km / h und wird zukünftig 80 km/ h. Es werden mehrere Eisenbahnüberführungsbauwerke neu errichtet, Kreuzungsbauwerke zurück gebaut, Anpassungen am innerstädtischen öffentlichen Straßennetz vorgenommen, Regenrückhaltebecken und Speicherkanäle, ein vorhandener Haltepunkt grundlegend umgebaut, Erneuerung der Oberleitung, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik erneuert und angepasst, Anlagen 50 HZ, Bahnstromenergieanlagen, ein Rück- und Neubau der Oberbauanlagen mit geänderter Trassierung. Die Arbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen. Als begleitende Maßnahmen werden kreuzende Medien Dritter zurückgebaut, verlegt, ertüchtigt und neu ausgeführt. Maßnahmen des Landschaftsbau runden die Maßnahme ab. Die Leistungen des Nachtragsmanagement werden unter Leitung des Büroleiter Baubüro Leipzig II ausgeführt.
Die vordringlichste Aufgabe des Nachtragsmanagement besteht darin, Nachtragsforderungen der Auftragnehmer BAU, SYSTEMAUSRÜSTUNG und MTA (Aufzug) zu verhindern. Das Nachtragsmanagement ist entsprechend dem QM-System des AG durchzuführen. Der Nachtragsmanager hat hierfür alle Formulare des Prozesses vorzubereiten und ggf. mit dem AG abzustimmen. Weitere Aufgaben: Vorbereiten der Nachtragsabwehr, Mehrkosteneingrenzung und Nachtragsprüfung:
• Fristgerechtes Erarbeiten von Stellungnahmen und Bewertungen zu Mehrkostenforderungen von Projektbeteiligten und Einbinden vom Bauherrn beauftragter Sachverständiger usw. als Vorbereitung zur Nachtragsabwehr und/oder zur technischen Prüfung der Nachtragsangebote • Ausarbeiten und Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen, im Falle, dass sich durch Vertragsänderungen und/oder Forderungen der Projektbeteiligten Abweichungen von der vertraglichen Vergütung und/oder vereinbarten Terminen ergeben. • Dokumentation und Datenerfassung einschl. Fotografien und Videoaufzeichnungen bei Vertragsänderungen und Mehrkostenforderungen in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, • Sicherstellen der Kommunikation und Wechselbeziehungen zwischen allen Beteiligten bei Vertragsänderung und/oder Mehrkostenforderungen, • Einarbeiten und Dokumentation der Konsequenzen auf den Kostenrahmen und die Termine, • Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen, wenn sich durch Vertragsänderungen und/oder Forderungen der Projektbeteiligten Abweichungen von der vertraglichen Vergütung ergeben, • Mitwirken bei Verhandlungen, inkl. Protokollieren von Ergebnissen b) Nachtragsprüfung • Prüfung der Forderung dem Grunde nach sowie Plausibilitätseinschätzung der Höhe nach: • auf Anspruchsankündigung, • auf Leistungserfüllung gemäß Bauvertrag, Liefer- oder Dienstleistungsvertrag, • auf Leistungserfüllung zur Mängelbeseitigung, zur Einhaltung vertraglicher Ausführungsfristen und zum Ersatz von Schäden, • auf Versicherungsabwicklungsmöglichkeit, • Aufzeigen von Unstimmigkeiten und Unvollständigkeiten, • Inneren und Äußeren Nachtragsmengen, • Erfordernis der Hinzuziehung vom AG beauftragter Juristen, • Teilnahme, Vor- und Nachbereitung, Mitwirkungen und Unterstützung des AG bei Technischen-Aufklärungsgesprächen • Ggf. bereits getroffene Vergütungsabsprachen • Begründung zur Nachtragsabwehr. • Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen bei geänderter Ausführung bzw. zusätzlichen Leistungen • Mitwirkung bei Hinzuziehung von Sachverständigen • Zentrale Information und Einbindung des AG und/oder der beauftragten Sachverständigen, • Prüfen der Forderungen der Unternehmer auf Anspruchsberechtigung, Leistungserfüllung gemäß Bauvertrag bzw. Versicherungsschaden
• Mitwirken bei Preisverhandlungen • Erstellen von Verhandlungsniederschriften in Form von Ergebnisprotokollen • Mitwirken bei Rechtsstreitigkeiten • Dokumentation (Aktenlage / Vorbereitung von Verhandlungen), insbesondere Zusammenstellung der vollständigen Genehmigungsdokumentation • Mitwirkung an der Bearbeitung (sachliche Richtigkeit) über die Laufzeit des Bauüberwachungsvertrages hinaus, spätestens jedoch bis zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt Die Nachtragsprüfung beinhaltet die ausführliche schriftliche Dokumentation aller Schritte des gesamten Prüfvorgangs jeweils separat für jeden vom ANBAU angezeigten Nachtrag durch die Bauüberwachung einschließlich digitaler Übergabe des Prüfergebnisses in einer Form, die dem AG die direkte Weiterverwendung in der Korrespondenz mit allen Beteiligten (Einkauf DB, Rechtsdienst DB, ANBAU etc.) ermöglicht. c) Behinderungs- und Beschleunigungsnachträge Die Behinderungs- und Beschleunigungsnachträge des ANBAU sind zu prüfen. Prüfen, ob der Nachweis der Störungsursache im Soll-Ablauf und die baubetrieblichen Auswirkungen vom ANBAU vorliegen. Der Soll-Ablauf aus dem Vertragsterminplan ist ggf. durch den AN Bau zu detaillieren und von der Bauüberwachung zu prüfen. Der vom ANBAU vorzulegende Nachweis der Störung durch Darstellung der kausalen Abhängigkeiten zwischen Soll-Ablauf, modifizierten Soll-Ablauf aufgrund der Störung und IstAblauf und deren kapazitiven Auswirkungen sind zu prüfen und schriftlich in einer Stellungnahme darzustellen. Durch ein ausreichend genaues Erfassen (Monitoring) der tatsächlich erreichten Leistungsansätze des ANBAU während der Bauausführung und des dabei getätigten Geräte- und Personaleinsatzes (z. B. im Bautagebuch der BÜ) ist zu ermöglichen, dass diese Unterlagen im Streitfall ggf. auch zur Bewertung von gestörten Bauabläufen mit herangezogen werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Optionen
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlangerung des Ausführungszeitraums: 01.01.2023 bis 30.06.2024
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: entfällt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Erklärung zur unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention, Bekennung, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Erklärung zur unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention, Bekennung, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
-Erklärung, entsprechend der national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenfalls soll versichert werden, unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem steht das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgendes qualifiziertes Personal sollte in der genannten Mindestzahl eingesetzt werden: 1 P
• Ingenieur mit 5 Jahren Berufserfahrung,
Referenz: Mind. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgendes qualifiziertes Personal sollte in der genannten Mindestzahl eingesetzt werden: 1 P
• Ingenieur mit 5 Jahren Berufserfahrung,
Referenz: Mind. 1 Projekt der DB mit einem Gesamtwertumfang größer 50 Mio. € u. mind. 1 Projekt der DB mit einem Gesamtwertumfang größer 5,0 Mio. €
• min. 5 Jahre Tätigkeit auf der AG-Seite im Claimmanagement oder als Projektingenieur
• min. 5 Jahre Tätigkeit auf der AN-Seite in Führungsfunktionen auf Baustellen
• Nachweis von Kenntnissen von Prozessen der DB Netz AG, DB S&S und DB Energie
• Nachweis von Kenntnissen im Bau von Bahnanlagen (Oberbau, Konstruktiver Ingenieurbau, Ausrüstungs- und Oberleitungsanlagen),
• Nachweis von Kenntnissen im Spezialtiefbau (Bohrpfähle, Raumgitterwände, Verbau, Einsatz Spritzbeton als Baugrubensicherung, Felsvernagelungen)
• Nachweis von Kenntnissen im Bau von Verkehrswegen und Brücken inner- und außerstädtisch
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Diplom-Ingenieur Fachrichtung Bau (Uni/FH/BA)
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-09
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal...”
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1) DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ.
Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten Schlusstermin ein.
Weitergehende Unterlagen sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 072-193616 (2022-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-01) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 072-193616
Auftragsvergabe
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Titel:
“Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen (EÜ) Leipzig-Engelsdorf und Hp Anger-Crottendorf, BÜW/NT-Management”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pioneer Consulting GmbH
Postort: Weimar
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
entfällt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 150-430771 (2022-08-01)