Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vorlage mit dem Angebot:
- Der Auftragnehmer hat für das Herstellen von Tragwerken im bauaufsichtlichen Bereich die Bedingungen nach DIN EN 1090 zu erfüllen. Die detaillierten Hinweise im LV-Text sind verbindlich zu beachten. Erforderliche Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen
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- Beschreibung der Bauweise und Erläuterung, wie eine ausreichende Feuerwiderstandsfähigkeit und der zugehörige Raumabschluss sichergestellt werden.
Modulbau 3-geschossig:
Nachweise zu den Brandschutzanforderungen bzgl. Standsicherheit und Raumabschluss gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
Die Brandschutzanforderungen sind in dem vom AG bereitgestellten und bauaufsichtlich genehmigten Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept vorgegeben und zu beachten. Wird davon abgewichen, so ist vom AN ein neuer genehmigungsfähiger Brandschutznachweis zu erstellen.
Die brandschutztechnischen Anforderungen und auch Abweichungen gemäß Art. 81a BayBO (gleichwertige Lösung) und nach Art. 63 BayBO (Abweichung) müssen in diesem Brandschutzkonzept nachprüfbar und begründet dargelegt werden.
Die Branddirektion München, Abteilung Einsatzvorbeugung -Brandschutzplanung, steht dafür beratend zur Verfügung.
Der Nachweis zu den Brandschutzanforderungen ist durch einen vom AN zu beauftragenden Sachverständigen für Brandschutz baubegleitend zu dokumentieren.
Die Nachweise zur Erreichung der Schutzziele der BayBO (Gebäudeklasse 3) hinsichtlich der Anforderung feuerhemmend können folgendermaßen erfolgen:
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1. Nachweis der Anforderung feuerhemmend gemäß BayBo
a) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 gemäß DIN EN 1991-1-2 :2010-12 -Tabellenwerte
oder
b) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach gemäß DIN EN 1991-1-2 :2010-12 -vereinfachtes
Nachweisverfahren
oder
c) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach gemäß DIN EN 1991-1-2 :2010-12 - allgemeines
Bemessungsverfahren mit simulierter Brandeinwirkung für mindestens 30 Minuten gemäß
Einheitstemperaturzeitkurve
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2. Alternativ zu 1: Nachweis der Erfüllung der Brandschutzanforderungen mittels einer gleichwertigen Lösung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 3 BayBO:
- Mittels eines Real-Brandversuches, der mindestens dem Niveau der Einheitstemperaturzeitkurve entspricht, ist der Standsicherheitsnachweis über 30 Minuten zu führen (vgl. Nationalen Anhang zum Eurocode).
Zur Bemessung und Bewertung der Gleichwertigkeit sind folgende Parameter zu Grunde zu
legen:Brandlastdichten mindestens 800 MJ/m2, Nutzlasten 2,0 kN/m2, maximale Raumgröße bis 400 m2, die ermittelte Temperatur-Zeit-Kurve liegt für mindestens 30 Minuten oberhalb des Niveaus der Einheitstemperaturzeitkurve (Darstellung als Diagramm). Der Nachweis muss durch eine gutachterliche Stellungnahme einer baurechtlich anerkannten Prüf,-Überwachungs- und Zertifizierungsanstalt erbracht werden und ist bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ebenfalls zwingend mit Angebotsabgabe ist eine Bestätigung derselben Prüf,- Überwachungs- und Zertifizierungsanstalt vorzulegen, welche besagt, dass der durchgeführte Real-Brandversuch auf das angebotene Objekt anwendbar ist.Die Gleichwertigkeit der technischen Lösung wird bauaufsichtlich oder durch einen Prüfsachverständige/n für Brandschutz im Genehmigungsverfahren geprüft. Die dafür erforderlichen Anträge auf Abweichung sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und zur Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Genehmigung muss dem AG vor Baubeginn vorgelegt werden.
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Hinweis: Ein Nachweis der Feuerwiderstandsdauer mittels Naturbrandmodellierung wird nicht als
gleichwertige Lösung anerkannt.Vom Bieter ist die gewählte Alternative anzugeben. In jedem Fall ist vom AN ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen, der besagt, dass das Gebäude gemäß genehmigtem Brandschutznachweis errichtet worden ist.