Salzlandkreis, Errichtung einer Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
Planungsleistungen Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und Freianlagen nach § 39 HOAI
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung einer Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg; Planungsleistungen Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
0115/2022”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Salzlandkreis, Errichtung einer Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
Planungsleistungen Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI für...”
Kurze Beschreibung
Salzlandkreis, Errichtung einer Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
Planungsleistungen Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und Freianlagen nach § 39 HOAI
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzlandkreis
Karlsplatz 37
06406 Bernburg (Saale)
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Planungsleistungen Leistungsphasen 1 - 9 HOAI für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI sowie Freianlagen nach § 39 HOAI im Rahmen der Errichtung...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von Planungsleistungen Leistungsphasen 1 - 9 HOAI für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI sowie Freianlagen nach § 39 HOAI im Rahmen der Errichtung einer Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-10 📅
Datum des Endes: 2027-07-28 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer erfolgt nach den Angaben zur Bewertung, wie in der Anlage 1 "Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge" beschrieben. Soweit...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer erfolgt nach den Angaben zur Bewertung, wie in der Anlage 1 "Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge" beschrieben. Soweit die Mindestanforderun-gen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“7.2 Eigenerklärungen und/oder Nachweise zu rechtlichen Umständen/zur Berufsausübung
Diese Angaben sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
7.2 Eigenerklärungen und/oder Nachweise zu rechtlichen Umständen/zur Berufsausübung
Diese Angaben sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu machen. Die Nichtvorlage einer der Teilnahmebedingungen (1. bis 4.) führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
1.) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 123 und §124 GWB
2.) Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden
3.) Nachweis der Berufsqualifikation (Eintrag in Architektenkammer oder in Ingenieurkammer)
4.) Nachweise nach Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7.3 Eigenerklärungen und/oder Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leis-tungsfähigkeit:
Bewertung siehe Anlage 1: Bewertungsmatrix...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7.3 Eigenerklärungen und/oder Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leis-tungsfähigkeit:
Bewertung siehe Anlage 1: Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge
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Diese Angaben sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
5.) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen (Perso-nenschäden 2 Mio €, Sachschäden 0,3 Mio €) oder verbindliche Absichtserklärung
Die Nichtvorlage dieser Teilnahmebedingung führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbe-werb.
6.) Erklärung im Teilnahmeantrag und Nachweise für den Umsatz durch Planungsleistungen gem. Teil 3 HOAI (LP 1-9) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Freianlagen netto in € (Jahre 2019, 2020 und 2021), damit das Mittel der letzten 3 Jahre ersichtlich wird, für den Haupt-sitz inkl. aller Niederlassungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7.4 Eigenerklärungen und/oder Nachweise zur technische und beruflichen Leistungsfä-higkeit:
Bewertung siehe Anlage 1: Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7.4 Eigenerklärungen und/oder Nachweise zur technische und beruflichen Leistungsfä-higkeit:
Bewertung siehe Anlage 1: Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge
Die Angaben nach Nr. 7-9 sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
7.) Erklärung im Teilnahmeantrag, aus der die Anzahl der Mitarbeiter einschl. Büroinhaber/n in (Jahre 2019, 2020 und 2021), damit das Mittel der letzten 3 Jahre ersichtlich wird, für den Haupt-sitz inkl. aller Niederlassungen.
8.) Erklärung, aus der die Anzahl und Berufserfahrung aller beschäftigten Architekten und Inge-nieure einschl. Büroinhaber/n ersichtlich wird, für den Hauptsitz inkl. aller Niederlassungen.
9.) Erklärung, aus der hervorgeht, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung nach heutigem Stand der Technik notwendige Hard- und Software, vorhanden ist, für den Hauptsitz inkl. aller Niederlassungen.
10.) Nachweis der fachlichen Erfahrung in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung anhand von vier Referenzen. Dafür sind die Anlagen 8 bis 11 (Teilnahmeantrag) zu verwenden und vollstän-dig auszufüllen.
Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bieter-gemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft einge-reicht werden.
a) Leistung Ingenieurbauwerke
Anlage 8 (Teilnahmeantrag): eine Referenz für eine Brückenbauwerk
b) Leistung Wegebau
Anlage 9 (Teilnahmeantrag): eine Referenz für einen ländlichen Weg/Radweg
c) Leistung Freifläche
Anlage 10 (Teilnahmeantrag): eine Referenz für eine Freifläche/Fahrradabstellanlage
d) Leistung Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 11 (Teilnahmeantrag): eine Referenz für eine Maßnahme in freier Landschaft
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2015 bis zum Tag der Veröffentli-chung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 43 und § 39 HOAI bzw. Abschluss Leistungsphase 4 nach § 26 HOAI).
5
11.) Nachweis über eine Beteiligung an geförderten Projekten (Anlage 12)
Die o.a. Nachweise/ Erklärungen aus 7.2 bis 7.4 sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-16
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-09-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
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Quelle: OJS 2022/S 159-453589 (2022-08-15)