Errichtung eines Betriebsstandortes der Stadtreinigung Leipzig, Am Wasserturmweg 5, 04249 Leipzig,
Objektplanung Freianlagen gemäß §39 HOAI für die LP 3-4 (optional LP 5-9).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: FMB_P195-2
Kurze Beschreibung:
“Errichtung eines Betriebsstandortes der Stadtreinigung Leipzig, Am Wasserturmweg 5, 04249 Leipzig,” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur...”
Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen:
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Quelle: OJS 2022/S 087-236765 (2022-04-29)
Ergänzende Angaben (2022-06-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4...”
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014\/24\/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
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Quelle: OJS 2022/S 189-535574 (2022-09-27)