Beschreibung der Beschaffung
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) plant die Errichtung eines flächendeckenden, passiven Glasfasernetzes in der Gemeinde Feldberg. Ziel des bundesgeförderten Vorhabens ist die Errichtung eines modernen und zukunftsfähigen „Fiber to the Building“ (FTTB)-Netzes im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen.
Hierzu sind alle dafür erforderlichen Bauleistungen zu erbringen, insbesondere Tiefbauleistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Ziel dieser Baumaßnahme ist es, die Breitbandversorgung im Gebiet der weißen Flecken in der Gemeinde Feldberg, in den Teilorten Bärental und Neuglashütten, maßgeblich zu verbessern. Ausgehend von einer neu zu errichtenden Backbone-Trasse mit einem Übergabepunkt im nördlichen Bereich des Schrofenweges wird hierzu 1 zentraler Technikstandort Point-of-Presence (PoP) errichtet. Von diesem werden 13 neu zu errichtende Netzverteiler angebunden. Von dort aus erfolgt die Erschließung der Gebäude mit Glasfaserkabeln.
Das Projektgebiet ist die Gemeinde Feldberg im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Südwesten des Bundeslandes Baden-Württemberg. In der Gemeinde Feldberg gehören die Teilorte Bärental und Teile Neuglashüttens zum Projektgebiet.
Das Ausbauvorhaben der weißen Flecken im Projektgebiet umfasst nach aktuellem Stand 107 Abschlusspunkte Linientechnik (APL), mit 506 Wohneinheiten sowie 80 gewerblich zugeordneten Einheiten.
Dabei handelt es sich vornehmlich um Ein- und Mehrfamilienhäuser. Reihenhäuser und Wohnblöcke mit mehreren Hauseingängen sind primär innerhalb größerer Ortschaften vorhanden. Je Gebäude mit eigener Hausnummer erfolgt die Erschließung durch eine Hauseinführung und die Montage eines Gf-AP (Glasfaserabschlusspunkt).
Gemäß der Entwurfsplanung sind 1 PoP und 13 NVt im Projektgebiet neu zu errichten. Im Zuge der Überarbeitung und Anpassung an die Gegebenheiten und Anforderungen vor Ort, im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, kann es hierbei zu Änderungen kommen.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden alle Gebäude mit einem bereits eingeholten Grundstücksnutzungsvertrag (GNV) bei dem Glasfaserausbau angeschlossen. Die Eigentümer können sich jedoch im Zuge der Projektdurchführung gegen einen Anschluss entscheiden Die Einholung von GNV durch den Netzbetreiber Vodafone GmbH und der MRK Media AG wird bis zum Baubeginn abgeschlossen sein.
In Absprache mit dem Grundstückseigentümer erfolgt die Verlegung des Mikrorohrs, die Herstellung der Hauseinführung und die Montage des Gf AP. Prinzipiell ist nach den Vorgaben des Projektträgers des Bundes die kürzeste Strecke zu realisieren. Die Unterzeichnung eines GNV ist auch im Nachgang zur Vergabe der Bauleistungen noch möglich. Liegt keine Eigentümererklärung des privaten Grundstückseigentümers zur Erschließung vor, wird das Gebäude nicht angebunden. Das Mikrorohr wird aber in der Regel bis 50 cm nach der Grundstücksgrenze im privaten Bereich abgelegt. Liegen für ganze Stränge keine Eigentümererklärungen vor, so werden diese nach Rücksprache mit dem AG dennoch realisiert und die Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze erschlossen.
Die gesamte Tiefbautrasse im Ausbaugebiet beträgt zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Angebotsunterlagen ca. 14,5 km (einschließlich der Hausanschlusstrassen), zusätzlich dazu werden auf einer Länge von ca. 0,5 km Microrohre in bestehende Schutzrohre eingezogen.
Das Bauvorhaben umfasst die folgenden Leistungen:
| Tiefbauarbeiten für die Rohrtrassen
| Verlegung von Rohren, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden,
| Errichtung eines PoP-Standortes,
| Errichtung von Unterflurverteilern,
| Errichtung von Haubenmuffen,
| LWL-Einblasarbeiten in die Mikrorohrtrassen,
| Glasfaserkabelmontage.
Bei dem Vorhaben werden vorhandene Rohrtrassen nach Möglichkeit genutzt, um den notwendigen Tiefbau zu reduzieren. Eine Garantie für die Durchgängigkeit der bestehenden Rohrtrassen kann nicht gegeben werden und ist vom AN für die zu belegenden Einzelröhrchen im Vorfeld zu prüfen. Für den Fall, dass der AN auf die Prüfung verzichtet, werden daraus anfallende Folgekosten durch den AG nicht vergütet.