Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu A) Referenzaufträge
Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den (nachstehenden Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
Gegenstand jedes der mindestens zwei Referenzaufträge waren Bauleistungen
- zum Ausbau eines Glasfasernetzes;
- die im Zeitraum 01.02.2017 bis 31.01.2022 vollständig oder zu mindestens 75% des Referenzauftragsvolumens erbracht worden sind; und
- die zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens durch das Bieterunternehmen selbst erbracht wurden.
Der Wert jedes Referenzauftrags (d.h. das Referenzauftragsvolumen) betrug 2 500 000 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer).
Zu B) Technische Fachkräfte /technische Ausrüstung
- Mindestens 10 Vollzeitäquivalente zuzüglich des Projektverantwortlichen und des Bauleiters, die als technische Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden;
- Angabe des Leistungsbereichs, in dem die jeweilige technische Fachkraft eingesetzt werden soll.
Zu C) Projektverantwortliche(r)
Die/der Projektverantwortliche spricht fließend und verhandlungssicher Deutsch, steht dem Auftraggeber während der gesamten Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend den Auftraggeber u. ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt u. zur Abgabe u. Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Die/der Projektverantwortliche hat
- eine mindestens fünfjährige Erfahrung als Projektverantwortliche(r)in vergleichbaren Projekten
und in wenigstens einem früheren vergleichbaren Projekt
- über Bauleistungen zum Ausbau eines Glasfasernetzes
- mit einem Volumen des von ihm als Projektverantwortlichen betreuten Projekts von 2 500 000 Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer)
- die Funktion des/der Projektverantwortlichen mit den wie vor beschriebenen Befugnissen gehabt.
Zu D) Bauleiter(in)
Der Bauleiter /die Bauleiterin spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung zu den üblichen Arbeitszeiten (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber u. ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen der Bauleitung entscheidungsbefugt u. zur Abgabe u. Entgegennahme entsprechender rechtsgeschäftlicher Erklärungen sowie in diesem Rahmen zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Der Bauleiter/die Bauleiterin hat entweder
- eine bautechnische Hochschulausbildung sowie mindestens drei anschließende Jahre einschlägige Berufserfahrung; oder
- eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Baugewerbe (z.B. Straßenbaumeister, Bautechniker) sowie mindestens fünf anschließende Jahre einschlägige Berufserfahrung im Baugewerbe.