Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis
der Eignung eine Bestätigung vorzulegen, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt
wurden, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, hat der Bieter 3 Referenzen vorzulegen und je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden
Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit dem eigenen Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmern); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsmäße Ausführung
der Leistung. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen und die
o. g. Referenzbescheinigungen und Angaben auch für diese abzugeben.