Vergeben wird Leistung für die Planung und Ausstattung des Schaudepots im Sammlungsbau des Filmmuseums Potsdam. Die Ausstellung soll aus einer Hand konzipiert und realisiert/produziert werden, d.h. eine Generalübernahme ist vorgesehen. Die Generalübernahme sieht als Planungsleistungen die Entwicklung eines Gestaltungskonzepts einschl. Grafik-, Beleuchtungs- und Medienkonzepts sowie Erarbeitung eines Ticketingsystem, Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Szenografie auf Basis der 2020 beauftragen Machbarkeitsstudie "Schaudepot" vor. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet ein kuratorisches Konzept, inklusive Medien- und Vermittlungskonzept für das geplante Schaudepot sowie alle Eckdaten der Projektumsetzung (Zeit- und Herstellungsplan). Als Generalübernehmer ist der Gestalter auch für die Ausführungs- und Realisierungsleistungen verantwortlich. Ihm obliegt die bauliche Überwachung und schließlich die Mitwirkung an der Abnahme sowie eine transparente Aufstellung aller Kosten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Museumsausstellungen
Referenznummer: BN 48766
Kurze Beschreibung:
Vergeben wird Leistung für die Planung und Ausstattung des Schaudepots im Sammlungsbau des Filmmuseums Potsdam. Die Ausstellung soll aus einer Hand konzipiert und realisiert/produziert werden, d.h. eine Generalübernahme ist vorgesehen. Die Generalübernahme sieht als Planungsleistungen die Entwicklung eines Gestaltungskonzepts einschl. Grafik-, Beleuchtungs- und Medienkonzepts sowie Erarbeitung eines Ticketingsystem, Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Szenografie auf Basis der 2020 beauftragen Machbarkeitsstudie "Schaudepot" vor. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet ein kuratorisches Konzept, inklusive Medien- und Vermittlungskonzept für das geplante Schaudepot sowie alle Eckdaten der Projektumsetzung (Zeit- und Herstellungsplan).
Als Generalübernehmer ist der Gestalter auch für die Ausführungs- und Realisierungsleistungen verantwortlich. Ihm obliegt die bauliche Überwachung und schließlich die Mitwirkung an der Abnahme sowie eine transparente Aufstellung aller Kosten.
Vergeben wird Leistung für die Planung und Ausstattung des Schaudepots im Sammlungsbau des Filmmuseums Potsdam. Die Ausstellung soll aus einer Hand konzipiert und realisiert/produziert werden, d.h. eine Generalübernahme ist vorgesehen. Die Generalübernahme sieht als Planungsleistungen die Entwicklung eines Gestaltungskonzepts einschl. Grafik-, Beleuchtungs- und Medienkonzepts sowie Erarbeitung eines Ticketingsystem, Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Szenografie auf Basis der 2020 beauftragen Machbarkeitsstudie "Schaudepot" vor. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet ein kuratorisches Konzept, inklusive Medien- und Vermittlungskonzept für das geplante Schaudepot sowie alle Eckdaten der Projektumsetzung (Zeit- und Herstellungsplan).
Als Generalübernehmer ist der Gestalter auch für die Ausführungs- und Realisierungsleistungen verantwortlich. Ihm obliegt die bauliche Überwachung und schließlich die Mitwirkung an der Abnahme sowie eine transparente Aufstellung aller Kosten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Museumsausstellungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-12 📅
Datum des Beginns: 2022-10-03 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-443212
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYTR271
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergeben wird Leistung für die Planung und Ausstattung des Schaudepots im Sammlungsbau des Filmmuseums Potsdam. Die Ausstellung soll aus einer Hand konzipiert und realisiert/produziert werden, d.h. eine Generalübernahme ist vorgesehen. Die Generalübernahme sieht als Planungsleistungen die Entwicklung eines Gestaltungskonzepts einschl. Grafik-, Beleuchtungs- und Medienkonzepts sowie Erarbeitung eines Ticketingsystem, Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Szenografie auf Basis der 2020 beauftragen Machbarkeitsstudie "Schaudepot" vor. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet ein kuratorisches Konzept, inklusive Medien- und Vermittlungskonzept für das geplante Schaudepot sowie alle Eckdaten der Projektumsetzung (Zeit- und Herstellungsplan).
Vergeben wird Leistung für die Planung und Ausstattung des Schaudepots im Sammlungsbau des Filmmuseums Potsdam. Die Ausstellung soll aus einer Hand konzipiert und realisiert/produziert werden, d.h. eine Generalübernahme ist vorgesehen. Die Generalübernahme sieht als Planungsleistungen die Entwicklung eines Gestaltungskonzepts einschl. Grafik-, Beleuchtungs- und Medienkonzepts sowie Erarbeitung eines Ticketingsystem, Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Szenografie auf Basis der 2020 beauftragen Machbarkeitsstudie "Schaudepot" vor. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet ein kuratorisches Konzept, inklusive Medien- und Vermittlungskonzept für das geplante Schaudepot sowie alle Eckdaten der Projektumsetzung (Zeit- und Herstellungsplan).
Als Generalübernehmer ist der Gestalter auch für die Ausführungs- und Realisierungsleistungen verantwortlich. Ihm obliegt die bauliche Überwachung und schließlich die Mitwirkung an der Abnahme sowie eine transparente Aufstellung aller Kosten.
Errichtung des Schaudepots für Filmtechnologie sowie für Set-Design, Einrichtung einer Vermittlungswerkstatt im Sammlungsneubau des Filmmuseums mit weiterführenden medialen Anwendungen, auf der Grundlage der im Jahr 2020 erstellten Machbarkeitsstudie "Schaudepot". Der Budgetrahmen liegt bei 846.000 Euro netto.
Errichtung des Schaudepots für Filmtechnologie sowie für Set-Design, Einrichtung einer Vermittlungswerkstatt im Sammlungsneubau des Filmmuseums mit weiterführenden medialen Anwendungen, auf der Grundlage der im Jahr 2020 erstellten Machbarkeitsstudie "Schaudepot". Der Budgetrahmen liegt bei 846.000 Euro netto.
Die Vergütung erfolgt nach Meilensteinplanung entsprechend der Leistungsphasen.
Zielsetzung:
Sammlungsobjekte werden einem breiten Publikum hands-on und digital zugänglich gemacht. Filmtechnische Praktiken können selbst ausprobiert und damit experimentiert werden / digital und hands-on. Vertiefende Informationen zu den Sammlungsobjekten sind zugänglich. Eine Recherche von Sammlungsobjekten wird auch im digitalen Archiv ermöglicht.
Sammlungsobjekte werden einem breiten Publikum hands-on und digital zugänglich gemacht. Filmtechnische Praktiken können selbst ausprobiert und damit experimentiert werden / digital und hands-on. Vertiefende Informationen zu den Sammlungsobjekten sind zugänglich. Eine Recherche von Sammlungsobjekten wird auch im digitalen Archiv ermöglicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 846 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Ausstellungsproduktion inkl. Bauten, Einbauten ab Werkstattplanung für das Vermittlungsraum gem. der Leistungsbeschreibung (Punkt 4.1 d) Ausstellungsproduktion in der Leistungsbeschreibung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Institut der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Breite Str. 1A
14467 Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Handelsregisterauszug (ordnungsgemäße Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister des Wohnsitzes) oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters
- Das Nichtvorliegend von Ausschlussgründe gem. § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Formular 4.1)
Bei Bietergemeinschaften/Nachunternehmer/Unterauftragnehmer:
- Eigenerklärung Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung Nachunternehmer
- Eigenerklärung Nachunternehmer zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf den Auftragsgegenstand (Konzeption und Umsetzung von Dauerausstellungen) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf den Auftragsgegenstand (Konzeption und Umsetzung von Dauerausstellungen) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärung des Bieters über die Beschäftigtenanzahl und den Umsatz des Unternehmens und den Umsatz der dem
Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die drei letzten Geschäftsjahre. (Formular 4.1)
- Eigenerklärung darüber, dass:
- sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
- die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordnungsgemäß bezahlt werden,
- die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt sind,
- weder das Unternehmen noch dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten eine schwere Verfehlung im Sinne der
Nr. 7.3 der Bewerbungsbedingungen begangen haben, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens. Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind als Anlage weitergehende Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens und eine unterschriebene Erklärung der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters bezüglich des erwarteten Fortbestandes der Leistungsfähigkeit beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens. Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind als Anlage weitergehende Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens und eine unterschriebene Erklärung der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters bezüglich des erwarteten Fortbestandes der Leistungsfähigkeit beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3, 5.4)
Erklärung über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmern (Formular 4.3, 4.4)
Bei Bietergemeinschaften (Formular 4.2) müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt werden. Bei der Übertragung von Teilleistungen an Unterauftragnehmer sind die genannten Nachweise/ Eigenerklärungen über die Zuverlässigkeit und die fachliche Leistungsfähigkeit auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften (Formular 4.2) müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt werden. Bei der Übertragung von Teilleistungen an Unterauftragnehmer sind die genannten Nachweise/ Eigenerklärungen über die Zuverlässigkeit und die fachliche Leistungsfähigkeit auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Nachweis von mindestens drei Unternehmensreferenzen, bei denen die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Erklärung über einen einsatzbereiten Mitarbeiterpool mit entspr. Berufserfahrung.
Erklärung über die Berufsbefähigung und berufliche Eignung der Projektleitung.
Mindeststandards:
Bei drei der einzureichenden Referenzen muss es sich um…
… die Erstellung einer Dauerausstellung (Kuratierung, Planung, Umsetzung) in deutschsprachigen öffentlichen Museen - mit einer Fläche von über 450 qm, mit einem Budgetrahmen ab 800.000 Euro (netto) , mit interaktiven Anteil gehandelt haben.
… Ausstellungen von originalen Exponaten gehandelt haben, bei denen der restauratorische Aspekt unter Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen für originale Exponate beachtet worden sein musste
… Ausstellungen gehandelt haben, bei denen der Diebstahlschutz der Objekte ein Bestandteil des Auftrags war.
Die einzureichenden Referenzen dürfen nicht länger als 10 Jahre, ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, zurückliegen.
Das eingesetzte Personal im Bereich Medien-, Grafik und Lichttechnik verfügt über Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in vergleichbaren Projekten.
Die Projektleitung verfügt über Erfahrungen im Ausstellungsbereich von mindestens 5 Jahren in vergleichbaren Projekten.
Die Projektleitung, die für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommen soll, muss ein abgeschlossenes Architekturstudium vorweisen können.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Planungsleistungen gemäß HOAS, Leistungsphase 2 bis 7
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-6113📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 155-443212 (2022-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Planung und Ausstattung des Schaudepots im Sammlungsbau des Filmmuseums Potsdam
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-05 📅
Name: Errichtung eines Schaudepots im Sammlungsbau des Filmmuseums Potsdam
Postanschrift: Skalitzer Straße 69
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Internetadresse: https://www.schiel-projekt.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1