Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfaehigkeit und Zuverlaessigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugaengliche Liste des Vereins für Praequalifikation von Bauunternehmen e.V. (Praequalifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch eine
- Eigenerklaerung gemäß Formblatt VHB 124 ( Eigenerklaerung) oder
- Einheitliche Europaeische Eigenerklaerung (EEE) erbracht werden.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklaerungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind praequalifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Praequalifikation von Bauunternehmen e. V. (Praequalifikationsverzeichnis) geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklaerungen zur Eignung" ist Bestandteil der zu versendenden Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Nachweise gemaeß § 6a VOB/A EU zu erbringen:
- Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzobjekten in entsprechender Groeße, mit Ansprechpartner beim AG, Ausfuehrungszeit 2017 bis 2021
Folgende Nachweise sind durch den Bieter auf gesondertes verlangen innerhalb von 6 Tagen nachzureichen:
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
- Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen
- Formblatt 444 Referenzen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Folgende Angaben sind laut §12a ThuerVgG nach dem Bestbieterprinzip nur von dem jenigen Bieter, welchem nach Auswertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.
- Eigenerklaerung zu Tariftreue, Mindestentgeld und Endgeldgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 u. § 15 Abs. 2 ThürVgG), auch für Nachunternehmer
- Erklaerung zur Verpflichtung und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), auch für Nachunternehmer
- Verpflichtung nach § 12 und § 15 ThuerVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThuerVgG (Kontrollen), § 18 ThuerVgV (Sanktionen)
Um eine schnellere Abwicklung des Vergabeverfahrens zu erreichen, wird es allen Bieter jedoch gestattet, die oben aufgefuehrten Nachweise und Erklaerungen bereits mit dem
Angebot einzureichen. Hat ein Bieter bereits in den letzten 12 Monaten die entsprechende Nachweisfuehrung erbracht, so ist ein erneutes Einreichen der Erklaerungen nur bei auftretenden Unklarheiten und nach erneuter Aufforderung durch den Auftraggeber notwendig. In diesem Fall genuegt ein Hinweis auf das entsprechende Vergabeverfahren.
Folgende sonstige Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen weiterhin vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Finanzamt
Die eingereichten Nachweise / Erklaerungen müssen bis 31.12.2022 gueltig sein.