Der Dienstleister übernimmt die Errichtung und Einrichtung des Testzentrums und den täglichen Betrieb des Testzentrums jeweils nach Maßgabe des LVs unter Einhaltung der medizinischen Standards und Anforderungen. Eine nicht mobile Teststation ist auf dem Gelände der Bayreuther Festspiele (im folgendem "BF") in einem Zelt mit Alukassettenboden, welches von den BF zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, zu errichten und zu betreiben. Daneben ist auch eine mobile Teststation auf dem Gelände der BF rund um das Bayreuther Festspielhaus zu unterhalten. Über den konkreten Standort entscheidet die BF. Außerdem muss ein NAT-PCR-Testgerät oder gleich/höherwertig zum Schnellauswerten von PCR-Tests vorgehalten werden, um kurzfristig einzelne PCR-Tests Vor-Ort auswerten zu können. Es sollte eine Leistungskapazität der Auswertungen von bis zu 4 Tests pro Stunde aufweisen. Der Betrieb der Teststation wird am 01.06.2022 aufgenommen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bis zum 03.09.2022 aktiv.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2022-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: 120422
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleister übernimmt die Errichtung und Einrichtung des Testzentrums und den täglichen Betrieb des Testzentrums jeweils nach Maßgabe des LVs unter Einhaltung der medizinischen Standards und Anforderungen. Eine nicht mobile Teststation ist auf dem Gelände der Bayreuther Festspiele (im folgendem
"BF") in einem Zelt mit Alukassettenboden, welches von den BF zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, zu errichten und zu betreiben. Daneben ist auch eine mobile Teststation auf dem Gelände der BF rund um das Bayreuther Festspielhaus zu unterhalten. Über den konkreten Standort entscheidet die BF. Außerdem muss ein NAT-PCR-Testgerät oder gleich/höherwertig zum Schnellauswerten von PCR-Tests vorgehalten
werden, um kurzfristig einzelne PCR-Tests Vor-Ort auswerten zu können. Es sollte eine Leistungskapazität der Auswertungen von bis zu 4 Tests pro Stunde aufweisen. Der Betrieb der Teststation wird am 01.06.2022 aufgenommen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bis zum 03.09.2022 aktiv.
Der Dienstleister übernimmt die Errichtung und Einrichtung des Testzentrums und den täglichen Betrieb des Testzentrums jeweils nach Maßgabe des LVs unter Einhaltung der medizinischen Standards und Anforderungen. Eine nicht mobile Teststation ist auf dem Gelände der Bayreuther Festspiele (im folgendem
"BF") in einem Zelt mit Alukassettenboden, welches von den BF zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, zu errichten und zu betreiben. Daneben ist auch eine mobile Teststation auf dem Gelände der BF rund um das Bayreuther Festspielhaus zu unterhalten. Über den konkreten Standort entscheidet die BF. Außerdem muss ein NAT-PCR-Testgerät oder gleich/höherwertig zum Schnellauswerten von PCR-Tests vorgehalten
werden, um kurzfristig einzelne PCR-Tests Vor-Ort auswerten zu können. Es sollte eine Leistungskapazität der Auswertungen von bis zu 4 Tests pro Stunde aufweisen. Der Betrieb der Teststation wird am 01.06.2022 aufgenommen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bis zum 03.09.2022 aktiv.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-15 📅
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 075-202054
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 038-098563
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. Sofern
im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen
daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden.
B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gem. Vordruck Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftlichen Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen werden addiert. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
C) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) oder - sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen
(Eignungsleihe, § 47 VgV), so muss der Bieter die Vergabestelle von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss der Vergabestelle ferner über das Nichtvorliegen
vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" abzugeben. Der Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden.
Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird aus Platzgründen auf die Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. Sofern
im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen
daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden.
B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gem. Vordruck Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftlichen Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen werden addiert. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
C) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) oder - sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen
(Eignungsleihe, § 47 VgV), so muss der Bieter die Vergabestelle von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss der Vergabestelle ferner über das Nichtvorliegen
vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" abzugeben. Der Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden.
Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird aus Platzgründen auf die Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleister übernimmt die Errichtung und Einrichtung des Testzentrums und den täglichen Betrieb des Testzentrums jeweils nach Maßgabe des LVs unter Einhaltung der medizinischen Standards und Anforderungen. Eine nicht mobile Teststation ist auf dem Gelände der Bayreuther Festspiele (im folgendem
Der Dienstleister übernimmt die Errichtung und Einrichtung des Testzentrums und den täglichen Betrieb des Testzentrums jeweils nach Maßgabe des LVs unter Einhaltung der medizinischen Standards und Anforderungen. Eine nicht mobile Teststation ist auf dem Gelände der Bayreuther Festspiele (im folgendem
"BF") in einem Zelt mit Alukassettenboden, welches von den BF zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, zu errichten und zu betreiben. Daneben ist auch eine mobile Teststation auf dem Gelände der BF rund um das Bayreuther Festspielhaus zu unterhalten. Über den konkreten Standort entscheidet die BF. Außerdem muss ein NAT-PCR-Testgerät oder gleich/höherwertig zum Schnellauswerten von PCR-Tests vorgehalten
"BF") in einem Zelt mit Alukassettenboden, welches von den BF zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, zu errichten und zu betreiben. Daneben ist auch eine mobile Teststation auf dem Gelände der BF rund um das Bayreuther Festspielhaus zu unterhalten. Über den konkreten Standort entscheidet die BF. Außerdem muss ein NAT-PCR-Testgerät oder gleich/höherwertig zum Schnellauswerten von PCR-Tests vorgehalten
werden, um kurzfristig einzelne PCR-Tests Vor-Ort auswerten zu können. Es sollte eine Leistungskapazität der Auswertungen von bis zu 4 Tests pro Stunde aufweisen. Der Betrieb der Teststation wird am 01.06.2022 aufgenommen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bis zum 03.09.2022 aktiv.
werden, um kurzfristig einzelne PCR-Tests Vor-Ort auswerten zu können. Es sollte eine Leistungskapazität der Auswertungen von bis zu 4 Tests pro Stunde aufweisen. Der Betrieb der Teststation wird am 01.06.2022 aufgenommen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bis zum 03.09.2022 aktiv.
Der Dienstleister übernimmt sowohl die Errichtung und Einrichtung des Testzentrums als auch den täglichen Betrieb des Testzentrums jeweils nach Maßgabe des LVs unter Einhaltung der medizinischen Standards und Anforderungen. Eine nicht mobile Teststation ist auf dem Gelände der Bayreuther Festspiele (im folgendem "BF") in einem Zelt mit Alukassettenboden in der Größe 10x30m (Traufhöhe ca. 2,40m, Firsthöhe ca. 4,20m), welches von den BF zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, zu errichten und zu betreiben. Daneben ist auch eine mobile Teststation auf dem Gelände der BF rund um das Bayreuther Festspielhaus zu unterhalten. Über den konkreten Standort entscheidet die BF. Außerdem muss ein NAT-PCR-Testgerät oder gleich/höherwertig zum Schnellauswerten von PCR-Tests vorgehalten werden, um kurzfristig einzelne PCR-Tests
Der Dienstleister übernimmt sowohl die Errichtung und Einrichtung des Testzentrums als auch den täglichen Betrieb des Testzentrums jeweils nach Maßgabe des LVs unter Einhaltung der medizinischen Standards und Anforderungen. Eine nicht mobile Teststation ist auf dem Gelände der Bayreuther Festspiele (im folgendem "BF") in einem Zelt mit Alukassettenboden in der Größe 10x30m (Traufhöhe ca. 2,40m, Firsthöhe ca. 4,20m), welches von den BF zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, zu errichten und zu betreiben. Daneben ist auch eine mobile Teststation auf dem Gelände der BF rund um das Bayreuther Festspielhaus zu unterhalten. Über den konkreten Standort entscheidet die BF. Außerdem muss ein NAT-PCR-Testgerät oder gleich/höherwertig zum Schnellauswerten von PCR-Tests vorgehalten werden, um kurzfristig einzelne PCR-Tests
Vor-Ort auswerten zu können. Es sollte eine Leistungskapazität der Auswertungen von bis zu 4 Tests pro Stunde aufweisen. Der Betrieb der Teststation wird am 01.06.2022 aufgenommen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bis zum 03. September 2022 aktiv. Die Öffnungszeiten der Teststation sind nach momentanem Stand folgendermaßen geplant:
Vor-Ort auswerten zu können. Es sollte eine Leistungskapazität der Auswertungen von bis zu 4 Tests pro Stunde aufweisen. Der Betrieb der Teststation wird am 01.06.2022 aufgenommen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bis zum 03. September 2022 aktiv. Die Öffnungszeiten der Teststation sind nach momentanem Stand folgendermaßen geplant:
Wegen der weiteren Anforderungen wird insbesondere auf die Vergabeunterlagen - insbesondere die
Leistungsbeschreibung und die Rahmenvereinbarung - verwiesen.
Die Durchführung von Abstrichen ist stets durch medizinisches Fachpersonal vorzunehmen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass insoweit stets eine ausreichende Anzahl an qualifizierten
Mitarbeitern zur Verfügung steht.
Die Rahmenvereinbarung verlangt eine Leistungserbringung des Auftragnehmers zunächst im Zeitraum 01.06.2022 bis 03.09.2022. Der Auftragnehmer hat die Leistungen nach der Rahmenvereinbarung auch im Zeitraum 01.06.-31.08.2023 zu erbringen, wenn der Auftraggeber die Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch einseitige schriftliche Verlängerungserklärung bis zum 15.04.2023 gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr verlängert.
Die Rahmenvereinbarung verlangt eine Leistungserbringung des Auftragnehmers zunächst im Zeitraum 01.06.2022 bis 03.09.2022. Der Auftragnehmer hat die Leistungen nach der Rahmenvereinbarung auch im Zeitraum 01.06.-31.08.2023 zu erbringen, wenn der Auftraggeber die Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch einseitige schriftliche Verlängerungserklärung bis zum 15.04.2023 gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr verlängert.
Zuschlagskriterium: Preis 100%
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlangt eine Leistungserbringung des Auftragnehmers zunächst im Zeitraum 01.06.2022 bis 03.09.2022. Der Auftragnehmer hat die Leistungen nach der Rahmenvereinbarung auch im Zeitraum 01.06.-31.08.2023 zu erbringen, wenn der AG die Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch einseitige schriftliche Verlängerungserklärung bis zum 15.04.2023 gegenüber dem AN um ein Jahr verlängert.
Die Rahmenvereinbarung verlangt eine Leistungserbringung des Auftragnehmers zunächst im Zeitraum 01.06.2022 bis 03.09.2022. Der Auftragnehmer hat die Leistungen nach der Rahmenvereinbarung auch im Zeitraum 01.06.-31.08.2023 zu erbringen, wenn der AG die Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch einseitige schriftliche Verlängerungserklärung bis zum 15.04.2023 gegenüber dem AN um ein Jahr verlängert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayreuther Festspiele GmbH Festspielhügel 1-2 95445 Bayreuth
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bieter gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
(1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bieter gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (gem. Vordruck Anlage A.6)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den monatlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in der zu vergebenden Leistung (gemäß II. 2.4 der Bekanntmachung) in den Monaten April 2021 bis März 2022. Die Umsatzangaben sind für jeden Monat separat in dem Vordruck Anlage A.8 anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Erklärung über den monatlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in der zu vergebenden Leistung (gemäß II. 2.4 der Bekanntmachung) in den Monaten April 2021 bis März 2022. Die Umsatzangaben sind für jeden Monat separat in dem Vordruck Anlage A.8 anzugeben.
Mindeststandards:
Zu (1): Der Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in der zu vergebenden Leistung (gemäß II. 2.4 der Bekanntmachung) in den Monaten April 2021 bis März 2022 betrug mindestens 1,5 Millionen Euro (netto).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Aufstellung von mindestens einer Referenz (gem. Vordruck Anlage A.9) über laufende oder in den letzten 2 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) abgeschlossene Projekte über den Betrieb eines Corona-Testzentrums, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (b) des Projektumfangs unter Benennung der Tests pro Woche, (c) des Auftraggebers, (d) der Bestätigung der Durchführung und Auswertung von Antigen-Schnelltests, PCR-Test und PCR-Expresstest gemäß den Anforderungen des Robert-Koch Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), (e) des Leistungszeitraums, (f) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (g) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie (h) der eigenen Rolle im Projekt, insbesondere ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden/wurden sowie Angabe des Eigenleistungsanteils, wenn keine vollständige Eigenleistung vorliegt. Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Vergleichbare Leistungen sind die Dienstleistungen, deren Haupttätigkeitsschwerpunkt sind: (a) Organisation und Durchführung von Corona-Tests an einem Standort mit insgesamt mindestens 4.000 Tests pro Woche, (b) Durchführung und Auswertung von Antigen-Schnelltests, PCR-Tests und PCR-Expresstests gemäß den Anforderungen des Robert-Koch Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
(1) Aufstellung von mindestens einer Referenz (gem. Vordruck Anlage A.9) über laufende oder in den letzten 2 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) abgeschlossene Projekte über den Betrieb eines Corona-Testzentrums, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (b) des Projektumfangs unter Benennung der Tests pro Woche, (c) des Auftraggebers, (d) der Bestätigung der Durchführung und Auswertung von Antigen-Schnelltests, PCR-Test und PCR-Expresstest gemäß den Anforderungen des Robert-Koch Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), (e) des Leistungszeitraums, (f) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (g) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie (h) der eigenen Rolle im Projekt, insbesondere ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden/wurden sowie Angabe des Eigenleistungsanteils, wenn keine vollständige Eigenleistung vorliegt. Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Vergleichbare Leistungen sind die Dienstleistungen, deren Haupttätigkeitsschwerpunkt sind: (a) Organisation und Durchführung von Corona-Tests an einem Standort mit insgesamt mindestens 4.000 Tests pro Woche, (b) Durchführung und Auswertung von Antigen-Schnelltests, PCR-Tests und PCR-Expresstests gemäß den Anforderungen des Robert-Koch Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
(2) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.10) über (a.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie (b.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit der zu vergebenden Leistung (gemäß II. 2.4 der Bekanntmachung) befasst sind. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf den Zeitraum April 2021 bis März 2022 (sofern das Unternehmen noch nicht seit April 2021 besteht, seit Unternehmensgründung) zu benennen.
(2) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage A.10) über (a.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie (b.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit der zu vergebenden Leistung (gemäß II. 2.4 der Bekanntmachung) befasst sind. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf den Zeitraum April 2021 bis März 2022 (sofern das Unternehmen noch nicht seit April 2021 besteht, seit Unternehmensgründung) zu benennen.
(3) Eigenerklärung gem. Anlage A.11 über die Berechtigung des Bieters zur Leistungserbringung gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) §6 Ziff. (1) und (2).
(3) Eigenerklärung gem. Anlage A.11 über die Berechtigung des Bieters zur Leistungserbringung gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) §6 Ziff. (1) und (2).
Mindeststandards:
Zu (1): Es ist mindestens 1 Referenz in Art und Umfang vergleichbar nach den vorgenannten Bedingungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Berechtigung des Bieters zur Leistungserbringung gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV)
Die Durchführung von Abstrichen ist stets durch medizinisches Fachpersonal vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass insoweit stets eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Mitarbeitern zur Verfügung steht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des Privatrechts
Kontakt
Kontaktperson: Technische Leitung - Vergabestelle
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. Sofern
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. Sofern
im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen
daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden.
B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gem. Vordruck Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
B) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gem. Vordruck Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftlichen Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen werden addiert. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die wirtschaftlichen Angaben der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen werden addiert. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
C) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) oder - sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen
Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) oder - sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen
(Eignungsleihe, § 47 VgV), so muss der Bieter die Vergabestelle von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss der Vergabestelle ferner über das Nichtvorliegen
(Eignungsleihe, § 47 VgV), so muss der Bieter die Vergabestelle von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss der Vergabestelle ferner über das Nichtvorliegen
vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" abzugeben. Der Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben
vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.5)" abzugeben. Der Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden.
Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten wird aus Platzgründen auf die Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.