Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Tirschenreuth betreibt am Kreisbauhof eine Betriebs- und Verwaltungseinrichtung, in der neben
den Betriebs- und Verwaltungsräumen des Kreisbauhofes auch das Tiefbauamt (Bauwesen) untergebracht ist.
Der Landkreis Tirschenreuth stellt durch eigene Untersuchungen fest, dass sich Betriebs- und
Verwaltungseinrichtungen nicht mehr auf aktuellem Stand befinden und Handlungsbedarf besteht.
Die Kreisbauverwaltung Tirschenreuth begründet den Handlungsbedarf insbesondere aufgrund mangelhafter
Bausubstanz, Brandschutz- und Sicherheitsmängeln, unzureichenden Raumflächen, Abweichungen zu
Arbeitsstättenrichtlinien, Schadstoffbelastungen und wichtigen Modernisierungen.
Dabei soll das bestehende Betriebs- und Verwaltungsgebäude für Kreisbauhof und Tiefbauamt erneuert
werden.
Das neue Betriebs- und Verwaltungsgebäude für den Kreisbauhof und das Tiefbauamt soll am Standort
der bestehenden Einrichtung mit der Anschrift 95643 Tirschenreuth, Mitterteicher Straße 49 entstehen. Das
Grundstück befindet sich in der Gemarkung Tirschenreuth und trägt die Flurnummer 2651.
Das Gelände des Kreisbauhofes befindet sich im Gültigkeitsbereich eines Flächennutzungsplanes. Ein
rechtskräftiger Bebauungsplan liegt lt. Bauamt Tirschenreuth für das Kreisbauhofgelände nicht vor.
Das Kreisbauhofgelände ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedafsfläche Bauhof gekennzeichnet.
Das bestehende Betriebs- und Verwaltungsgebäude befindet sich im südöstlichen Geländebereich und grenzt
längsseitig an das Betriebsgelände der Straßenmeisterei Tirschenreuth. Die Straßenmeisterei Tirschenreuth
grenzt dabei im Abstand von ca. 2,5 bis 3,4 m mit einer Länge von ca. 94 m über nahezu die gesamte
Grundstücksseite mit einer geschlossenen Bebauung an das Gelände des Kreisbauhofes.
Ziel ist es die Leistungsphase 2 noch im Jahr 2022 abzuschließen. Mit der Ausschreibung der Maßnahme ist in
2024 zu beginnen.
Der Ausschreibung liegt der Vorabzug des Raumprogramms bei und ist zu berücksichtigen.
Es ist derzeit nicht geplant öffentliche Fördermittel zu beantragen. Für das Vorhaben sind die gesamten
Leistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI zu erbringen. Die im Umgriff liegenden Außenanlagen sind
mitzubeplanen.
Im Zuge der Maßnahme des Ersatzneubaus sollen sowohl der Rückbau des bestehenden Betriebsgebäudes
als auch die erforderliche Leistung zur Schaffung einer Interimslösung zur Aufrechterhaltung des Betriebs im
Zuge der zu beauftragenden Leistung mit betrachtet werden.