Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
- Technische Leistungsfähigkeit - Angaben zur Arbeitsweise (Gewichtung 20% / 80 Leistungspunkte)
-- Kurzprofil: des Büros, technische Ausrüstung, personelle Struktur, fachliche Leistungen, spezielle Ausrichtung (15 % / 60 Leistungspunkte)
-- Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit (5 % / 20 Leistungspunkte)
- Technische Leistungsfähigkeit - Referenzen und Erfahrungen max. 3 Projekte (Gewichtung 60% / 240 Leistungspunkte)
-- Art und Qualität der Referenzprojekte (Vielfalt der Aufgaben, Größenordnung, Komplexität der Aufgabenstellung, Ergebnisse, Nachhaltigkeit) (20% / 80 Leistungspunkte)
-- Nachweise Termin- und Kostenkontrolle (5% / 20 Leistungspunkte)
-- Erfahrungen des Büros mit kommunalen Förderprojekten, Städtebauförderung (10% / 40 Leistungspunkte)
-- Erfahrung als Fachplaner (Objektplanung und Tragwerksplanung) im Brückenbau (15% / 60 Leistungspunkte)
-- Erfahrung im Bereich der Planung von Betoninstandsetzungen (5% / 20 Leistungspunkte)
-- Verfügbarkeit eines Prüfstatikers im eigenen Unternehmen (5% / 20 Leistungspunkte)
- Technische Leistungsfähigkeit - Fachliche Eignung (Gewichtung 20% / 80 Leistungspunkte)
-- Büro im Bereich Planung und Bauüberwachung (Qualifikation, Arbeitsbereiche und Aktualität des Wissenstandes) (5% / 20 Leistungspunkte)
-- Besondere fachliche Befähigung/Fortbildungen, wie Erfahrung über den Stand der Technik hinaus, Nachtragsmanagement, Barrierefreiheit (15% / 60 Leistungspunkte)
In der ersten Phase des Verfahrens erfolgt die Prüfung der Eignung der Bewerber/innen anhand der im Bewerbungsbogen gemachten Angaben einschließlich der zugehörigen eingereichten Nachweise. Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit. Die Wertung der Angaben erfolgt anhand der Bewertungsmatrix Eignung (s. Anlage). Eine generelle Eignung wird ab dem Erreichen von mindestens 210 von 400 Punkten als gegeben betrachtet.
Es werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mindestpunktzahl von 210 Punkten erreicht wurde. Falls weniger als 5 Bewerber die Mindestpunktzahl erreichen kann das Verfahren mit den verbliebenen Bewerbern fortgesetzt werden.