Beschreibung der Beschaffung
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (SBV BW) plant die Vergabe der Ersatzneubauplanungen sowie die Betreuung der anschließenden baulichen Umsetzung von landesweit 29 Bundesstraßenbrücken. Das Gesamtpaket wird aus regionalen Gesichtspunkten in 3 Lose aufgeteilt.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um Gebietslos 3 - Regierungspräsidium Freiburg und Tübingen. Es betrifft folgende Bauwerke:
- Rheinbrücke im Zuge der B 33 neu - Schanzlebrücke (8320509 1)
- Rheinbrücke im Zuge der B 33 neu - Schanzlebrücke (8320509 2)
- Brücke über Lauchert bei Gammertingen-Mariaberg (7721501 0)
- Überführung der K 7772 bei Überlingen-Goldbach (8220516 0)
- Feldwegüberführung bei Kusterdingen-Jettenburg (7520549 0)
- Überführung der K 6907 bei Kusterdingen (7520548 0)
- Brücke über den Goldbach u. Weg bei Überlingen-Goldbach (8220515 2)
- Brücke über den Goldbach u. Weg bei Überlingen-Goldbach (8220515 1)
- Überführung der L 384 bei RT-Betzingen (7520551 0)
- Brücke über Anschlussast-West bei Überlingen-Brünnensbach (8220518 0)
- Brücke über den Fürst-/Bonlandenbach bei RT-Betzingen (7520513 0)
Die Brücken weisen erhebliche Defizite hinsichtlich Tragverhalten und/oder ihrer Konstruktion auf und sind zudem teilweise in einem schlechten Zustand. Aus diesen Gründen verfügen sie über eine kurze Restnutzungszeit und sind schnellstmöglich zu erneuern.
Es ist vorgesehen, die Brücken an Ort und Stelle unter Vollsperrung zu ersetzen. Sofern kein zweiter Überbau vorhanden ist, ist ein geeignetes Umleitungskonzept vor Ort abzustimmen und auszuweisen. Der Planung sind die aktuell gültigen technischen Richtlinien zugrunde zu legen. Weitere Veränderungen gegenüber dem Bestand sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Insofern sollte ein Planfeststellungsverfahren nach §17 FStrG erlässlich sein. Im Rahmen der Berücksichtigung des materiellen Rechts kann es jedoch zu gegensätzlichen Interessen der Betroffenen kommen, die dann durch das zuständige Regierungspräsidium abschließend abzuwägen und ggf. auszugleichen sind.
Vom beauftragten Planungsbüro sind neben der Objekt- und Tragwerksplanung für die Ingenieurbauwerke (Lph. 1 bis Lph. 8 nach HOAI) sämtliche für das Gesamtprojekt erforderlichen Fachplanungen zu erbringen bzw. zu koordinieren (wie z. B. Straßenplanung, Baugrundgutachten, naturschutzfachliche Untersuchungen/Planungen, usw.) und erforderlichenfalls mit den betroffenen Stellen/Fachbehörden abzustimmen.
Handelt es sich um ein Kreuzungsbauwerk, ist die Planung mit den Kreuzungsbeteiligten abzustimmen. Es sind sämtliche notwendigen Dokumente vorzubereiten. Gleiches gilt für Brücken, bei denen mehrere Baulastträger beteiligt sind.
Es wird ein Dateiserver eingerichtet, auf dem die sämtliche Unterlagen, u. a. die verfügbaren Bestandsunterlagen wie Bauwerksbücher, Prüfberichte, Bestandspläne und -statiken abgerufen werden können. Es obliegt dem künftigen Auftragnehmer sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Es sind sämtliche im Planungs- und Umsetzungsprozess erforderlichen formalen Unterlagen aufzustellen und den jeweils zuständigen Stellen vorzulegen (siehe auch "Schnittstellenkonzept" (ENTWURF)).
Sämtliche Ersatzneubauten sind unter Anwendung von BIM (Building Information Modelling) zu realisieren.
Eine deutliche Erhöhung der Anzahl der realisierten Brückenersatzneubauten erfordert eine Erhöhung der Anzahl der damit verbundenen Planungen für die jeweiligen Projekte. Eine wahrnehmbare Leistungssteigerung in Bezug auf die Anzahl der Brückenersatzneubauten erfordert zugleich Beschleunigung des Planungsprozesses durch Optimierung des Prozessablaufes und somit eine Weiterentwicklung klassischer Planungsweisen. BIM revolutioniert die bekannten klassischen Planungs- und Bauprozesse. BIM-Strategie in Bezug auf die Brückenersatzneubauten muss analysiert, standardisiert werden, mit dem Ziel spürbaren Zeitersparnisse im Rahmen der effizienten Projektabwicklung zu realisieren. Es erfordert u. a. neue Vergabe- und Vertragsmodelle für künftige Brückenersatzneubauprojekte. Doch auch Umstellungen wäh-rend der Vertragsabwicklung, u. a. die Überarbeitung des "Schnittstellenkonzeptes Status quo" aufgrund der Möglichkeit des Vorziehens der Grundleistungen in frühere Leistungsphasen. Um die optimale Nutzung dieser Innovationpotenzialen zu gewährleisten, wurde für das Projekt das Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs gem. § 18 VgV gewählt. Er eröffnet die Möglichkeit für Mitwirkungsformate unter Einbeziehung der teilnehmenden Planungsbüros. Mit dem Wettbewerblichen Dialog werden durch eine frühzeitige Einbeziehung von Planungsbüros die Lösungsvorschläge zur Erreichung der o. g. Ziele diskutiert und die Leistungsbeschreibung gemeinsam optimiert. Die Leistungsbeschreibung wird erst auf Grundlage der Ergebnisse der Dialogphase gemeinsam mit den Bietern entwickelt. Der wesentliche Unterschied bzw. Vorteil ist hierbei der Zeitpunkt der Berücksichtigung des fachlichen Inputs der Bieter. Durch die frühe Einbindung der Bieter in die Erarbeitung der Lösung lassen sich die Angebotsspezifikationen treffsicherer auf die Ziele und Wünsche der Vergabestelle ausrichten. Die Erfahrungen und das Know-how der beauftragten Ingenieurbüros sollen hierbei besser genutzt werden. Zur Entwicklung der vergaberechtlichen und vertragsrechtlichen Grundlagen für künftige Brückenersatzneubauprojekte soll die beste Lösung für die anspruchsvolle Aufgabe, künftig eine höhere Anzahl an den realisierten Brückenersatzneubauprojekten, gefunden werden.
Das Ministerium für Verkehr behält sich vor, gem. § 18 Abs. 5 VgV mit den ausgewählten Planungsbüros verschiedene Aspekte des Auftrags mit allen Unternehmen in gleicher Weise zu erörtern. Für die internen Besprechungen setzt das Ministerium für Verkehr gem. § 18 Abs. 5 VgV das Einverständnis der teilnehmenden Unternehmen voraus, ihre Lösungsvorschläge bzw. Teile davon zu präsentieren. Die gegenseitige Kenntnisnahme der Lösungsvorschläge bzw. Teile davon der teilnehmenden Unternehmen untereinander ist hier nicht ausgeschlossen.
Der Wettbewerbliche Dialog wird gem. § 18 Abs. 6 VgV in zwei Dialogphasen nach dem erfolgten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der 1. Dialogphase werden seitens der Teilnehmer zunächst schriftliche Dialogbeiträge in Form eines Lösungskonzeptes (Definition der Leistungsziele, BIM-Leistungsbeschreibung, gemeinsame Bestimmung des Leistungsumfangs in Bezug auf HOAI und Besondere BIM-Leistungen, Projektherangehensweise, Terminkette, Beauftragung weitere fachl. Beiträge als BIM -Leistung für schnittstellenfreie Planung, Personaleinsatzplan) eingereicht, welche dann in mehreren Dialoggesprächen erörtert werden. Die Unternehmen haben ihrerseits mehrfach Gelegenheit, ihre eigenen Lösungsvorschläge zu machen.
Nach den internen Bewertungen der Lösungskonzepte voraussichtlich im Februar 2022 wird der Wettbewerbliche Dialog gem. § 18 Abs. 7 VgV geschlossen und die teilnehmenden Unternehmen in der 2. Dialogphase gem. § 18 Abs. 8 VgV zur Abgabe eines Angebots, auf Grundlage des eigenen, zuvor eingereichten und nach der 1.Dialogphase konkretisierten Lösungsvorschlags, aufgefordert. Voraussichtlich im März 2023 nimmt das Ministerium für Verkehr anhand der Zuschlagskriterien eine finale Bewertung der Angebote vor. Die Gewichtung der Unterkriterien von Zuschlagskriterien erfolgt erst in der 2. Dialogphase, da der Auftragsgegenstand erst im Laufe des Verfahrens konkretisiert wird.
Die zeitlichen Verschiebungen der o. g. Terminkette sind möglich.
Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Bieter, die aus dem Vergabeverfahren nach der 2. Dialogphase ausscheiden und den Zuschlag nicht erhalten, werden mit einer Prämie in Höhe von 5.000 € (brutto) entschädigt. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung besteht nicht, wenn in einem anderen der 3 Lose der Vergabe der Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) der Bieter den Zuschlag erhält. Schließlich ist die Vorgehensweise bei der Lösungserarbeitung vergleichbar.