Ersatzneubau der Poniatowskibrücke i. Z. d. Lessingstraße über den zu öffnenden Elstermühlgraben in Leipzig, Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 8 einschließlich besonderer Leistungen in den Leistungsbildern der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: FMB_P201
Kurze Beschreibung:
“Ersatzneubau der Poniatowskibrücke i. Z. d. Lessingstraße über den zu öffnenden Elstermühlgraben in Leipzig, Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH...”
Kurze Beschreibung
Ersatzneubau der Poniatowskibrücke i. Z. d. Lessingstraße über den zu öffnenden Elstermühlgraben in Leipzig, Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 8 einschließlich besonderer Leistungen in den Leistungsbildern der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
“Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur...”
Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen:
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Quelle: OJS 2022/S 157-450414 (2022-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4...”
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
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Quelle: OJS 2023/S 084-258764 (2023-04-26)