Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) fristgerechter Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
b) Ist die Bewerbung rechtskräftig unterschrieben § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
c) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 § 124 GWB nicht vorliegen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Vg
(Ausschlusskriterium),
d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV Abs. 1 und 2 (Architekt/Ingenieur),
e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f) Nachweis der Bauvorlageberechtigung erbracht VgV § 75,
g) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
h) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und
Standorten, Handelsregisterauszug
i) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder auch freie
Mitarbeiter) berufen § 36/46 VgV, so ist gesondert nachzuweisen:
i.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe des Nachunternehmers oder freien Mitarbeiters § 47 VgV,
i.2) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag durch Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10,
i.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter
i.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III. 1.2) durch Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter.
j) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV sind je Mitglied anzugeben:
j.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
j.2) Erklärung zur Rechtsform,
j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
j.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
j.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
j.7) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
j.8) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III. 1.2) durch jedes Mitglied