Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Fachraumausstattung:
Liefern, montieren und betriebsfertiger Einbau von Ausstattungen für die naturwissenschaftlichen Fachräume Chemie, Biologie/ Physik, Vorbereitungsraum und OPEN LAP
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Fachraumausstattung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Einbaumöbeln📦
Kurze Beschreibung:
“Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Fachraumausstattung:
Liefern, montieren und betriebsfertiger Einbau von Ausstattungen für die...”
Kurze Beschreibung
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Fachraumausstattung:
Liefern, montieren und betriebsfertiger Einbau von Ausstattungen für die naturwissenschaftlichen Fachräume Chemie, Biologie/ Physik, Vorbereitungsraum und OPEN LAP
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von labortechnischen Anlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labormöbel📦
Ort der Leistung: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Hartwege 2,
99425 Weimar
Beschreibung der Beschaffung:
“VE (Vergabeeinheit)/ Los 615 Fachraumausstattung:
Liefern, montieren und betriebsfertiger Einbau von Ausstattungen für die naturwissenschaftlichen Fachräume...”
Beschreibung der Beschaffung
VE (Vergabeeinheit)/ Los 615 Fachraumausstattung:
Liefern, montieren und betriebsfertiger Einbau von Ausstattungen für die naturwissenschaftlichen Fachräume Chemie, Biologie/ Physik, Vorbereitungsraum und OPEN LAP;
1 x Chemieraum:
1 Deckenversorgungssystem ohne Beleuchtung, 1 Lehrertisch, 1 Lehrerstuhl, fahrbare Wagen, 1 Demonstrationsabzug,
16 Schülertische, 24 Schülerstühle, 1 Lehrerspüle, 1 Schülerspüle, Schränke, 1 Schülertisch höhenverstellbar für Rollstuhlfahrer, Sicherheitsausstattung;
1 x Biologie/ Chemie Vorbereitung:
1 Labortisch wandständig, fahrbarer Ansatzwagen, Schränke, Chemikalienschränke, Sicherheitsausstattung;
1 x Physik/ Biologie Raum:
1 Deckenversorgungssystem ohne Beleuchtung, 1 Lehrerschreibarbeitsplatz, 1 Lehrerstuhl, 13 Schülertische, 24 Schülerstühle, Schränke, 1 Laborspüle, 1 mobiles Stromversorgungsgerät, Sicherheitsausstattung, 1 Schülertisch höhenverstellbar für Rollstuhlfahrer;
OPEN-LAP:
6 fahrbare Ansatzwagen, 12 Drehstühle, 15 Schülertische, 24 Schülerstühle, 1 Schülertisch höhenverstellbar für Rollstuhlfahrer, Wagen zur Aufbewahrung der Experimentierunterlagen;
alle Angaben sind circa-Mengen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-10 📅
Datum des Endes: 2023-09-29 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Beginn der Planung: ca. 1 Woche nach Auftragserteilung Ende der Ausführung: 29.09.2023 Ausführungszeiträume:
UK Deckensystem: 5 AT Ende Januar...”
Zusätzliche Informationen
Beginn der Planung: ca. 1 Woche nach Auftragserteilung Ende der Ausführung: 29.09.2023 Ausführungszeiträume:
UK Deckensystem: 5 AT Ende Januar 2023;
Deckensystem und Möblierung: ca. 15 AT im Juli/ August 2023;
Arbeitszeiträume mit Unterbrechungen (netto=20 Arbeitstage);
1) Es ist mit zeitgleichen Tätigkeiten anderer Gewerke bzw. Betriebe zu rechnen.
2) Vorlaufende W+M-Planung inkl. Prüflauf und Freigabe sowie vorlaufende Bestell- und Lieferfrist nach Auftragserteilung gesamt ca. 30 Kalenderwochen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“gem. § 6a EU Nr.1 VOB/A:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
- Erklärung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
gem. § 6a EU Nr.1 VOB/A:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
- Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124-2019.pdf
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen betreffend
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124-2019.pdf
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Auch von präqualifizierten Bietern sind auf Verlagen drei Referenznachweise vorzulegen, die nachweisen, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124-2019.pdf;
Mit dem Angebot vorzulegen:
Alle in der Technischen Ausführungsbeschreibung unter Punkt 10 "MEDIENVERSORGUNG OBERFLURIG (DECKENSYSTEM)", Seite 30 geforderten Nachweise
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen;
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-17
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-17
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsabgabe elektronisch in Textform über die Vergabeplattform;
Bieter sind nicht zugelassen”
“Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform...”
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform http://www.subreport.de.
Obwohl die Registrierung auf der E-Vergabeplattform nicht erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, empfehlen wir die Registrierung. Nur so ist eine Benachrichtigung über Veränderungen im Verfahren möglich. Unternehmen, die sich nicht registrieren und Vergabeunterlagen anonym herunterladen, gehen also das Risiko ein wichtige Informationen zu verpassen.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen nach § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen
und ggf.
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3643762309📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de📧
Fax: +49 3643762326 📠
Quelle: OJS 2022/S 138-393314 (2022-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 151974.12 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 138-393314
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Fachraumausstattung
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hohenloher Spezialmöbelwerk Schaffitzel GmbH + Co.KG
Postort: Öhringen
Postleitzahl: 74613
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hohenlohekreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 151974.12 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 209-593452 (2022-10-24)