Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung Gebäude - Ersatzneubau einer KiTa mit 100 Plätzen
Mit dem 2-stufigen VgV-Verfahren wird ein Architekturbüro gesucht, für die Objektplanung Gebäude.
1. Stufe - Teilnahmewettbewerb in 2 Kategorien
Kategorie A - Etabliertes Büro
Kategorie B - Junges Büro
2. Stufe Verhandlungsverfahren mit Erstellung Konzeptidee und Honorarangebot
Details siehe Teilnahmebedingungen.
Anlass:
Das eingeschossige Bestandsgebäude der Kindertagesstätte Zweinaundorfer Str. 167 wurde 1967 in massiver Bauweise als Kindertageseinrichtung mit einer Grundfläche von ca. 850 m² errichtet. Der Baukörper befindet sich im Zentrum des 5.643 m² großen Grundstückes, Flurstück 102/5, Gemarkung Zweinaundorf. Die zwei Freiflächen mit Baumbestand befinden sich in nördlicher und südlicher Ausrichtung des Gebäudes.
Im nördlichen Bereich des Flurstücks befindet sich eine Kegelbahn, deren Gebäude dem Amt für Sport zugeordnet ist und langfristig an den SV Mölkau 04 e.V. verpachtet wird. Diese Teilfläche ist weder durch einen Zaun abgegrenzt noch zur Freifläche des ehemaligen Kita-Gebäudes abgesichert. Die Medienversorgung des Kegelbahngebäudes erfolgt über das o.g. Kita-Bestandsgebäude. Im Zuge der Baumaßnahmen ist eine Abgrenzung der Freiflächen sowie eine Medientrennung erforderlich. Die verfügbare Freifläche reduziert sich weiterhin durch die erforderliche Anordnung von Stellplätzen auf dem Grundstück sowie die benötigten Nebenflächen für Zufahrten, Anlieferung und ggf. erforderlichen Flächen für die Feuerwehr.
Das Kita-Gebäude wurde bis März 2019 durch den Träger DRK KV Leipzig-Land e.V. als Horteinrichtung mit 100 Plätzen genutzt. Seit dem Auszug steht das Gebäude leer.
Durch die geplanten Baumaßnahmen wird ein Auslagerungsobjekt geschaffen, das zunächst zur Sanierung von ca. fünf Bestandskitas im Versorgungsraum Ost dient und nach Abschluss der geplanten Maßnahmen als neue Kita genutzt werden kann. Damit wird für den mittel- bzw. langfristigen Erhalt an Kitakapazitäten gesorgt.
Aufgabenstellung:
Die Grundlage für eine betriebsfähige Kita am Standort Zweinaundorfer Straße 167 ist eine bauliche Lösung der o. g. Lärmproblematik durch die Zweinaundorfer Straße.
Vorabstimmungen mit dem Stadtplanungsamt führten zu dem Ergebnis, dass eine entsprechend notwendige dreiseitige Schallschutzwand mit einer Höhe von bis zu 7,00 m in diesem Bereich entlang der Zweinaundorfer Straße nicht vorgeprägt und gem. § 34 BauGB bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist.
Ein barrierefreier zweigeschossiger Ersatzneubau soll nunmehr straßenbegleitend an der Zweinaundorfer Straße errichtet werden, um den notwendigen Lärmschutz für die Freispielfläche zu gewährleisten. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt der Abriss des Kita-Bestandsgebäudes. Grundlegend für die Planung der Kindertagesstätte sind die Baustandards der Stadt Leipzig für Kindertagesstätten in Anlehnung an das Musterraumprogramm für 100 Plätze, davon 70 Kindergarten- und 30 Krippenplätze. Die Grundrisse der Kita sollen funktional gestaltet werden, der Krippenbereich ist im Erdgeschoss mit direktem Zugang zur Freifläche unterzubringen. Das Gebäude muss barrierefrei geplant werden.
Die Freiflächen der Kindertageseinrichtung soll entsprechend der notwendigen Anforderungen einer Kita-Freispielfläche durch einen Stabmattenzaun von der o. g. Kegelbahn abgetrennt werden.
Bei den baulichen Tätigkeiten werden die beschlossenen Maßnahmen des Sofortmaßnahmenprogramms zum Klimanotstand (Beschlussvorlage VI-A-07961-DS-10) im Rahmen der technischen Möglichkeiten berücksichtigt.
Bei allen Planungsvarianten zum Neubau einer KiTa auf o.a. Grundstück sind Eingriffe in
den Baumbestand erforderlich. Prägende Einzelbäume, welche eine Anpassung des Gebäudes zu deren Erhalt erforderlich machen würden, sind nicht betroffen.
Mit dem 2-stufigen VgV-Verfahren wird ein Architekturbüro gesucht, für die Objektplanung Gebäude HOAI §34, LPH 1-4 und Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm unter Einarbeitung der Beiträge der Fachingenieure für eine geplante GU-Vergabe. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Vergabeform ändert und gewerkeweise ausschreibt auch die LPH 5-9. Weitere Besondere Leistungen und Details siehe Auslobung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst pauschal für die Leistungsphasen 1-4 HOAI als Festpreis.
Es kann kein Anspruch auf Weiterbeauftragung der nächsten Leistungsphasen erhoben werden.
Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zur 1. Verfahrensstufe hinterlegt und zum Download bereitgestellt.
Die Unterlagen zur 2. Stufe (außer die Auslobung) werden erst mit Einladung an die ausgewählten Bewerber in die Vergabeunterlagen auf evergabe integriert und zum Abruf bereit gestellt.