Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida, Bauabschnitt Neubau Pflege, Baustelleneinrichtung
Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Bauleistung Gewerk Baustelleneinrichtung zum Ersatzneubau Pflege und Anbau Palliativ am Krankenhaus Mittweida
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-14.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten › Baustelleneinrichtung
- • Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheits- und Sozialwesen, für Krematorien und öffentliche Toiletten › Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-02-14 | Auftragsbekanntmachung |
| 2022-05-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustelleneinrichtung
Referenznummer: 2736-02-101
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustelleneinrichtung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Postanschrift: Hainichener Straße 4 – 6
Postleitzahl: 09648
Postort: Mittweida
Kontakt
Internetadresse: http://www.lmkgmbh.de 🌏
E-Mail: vergaben@saxonia-freiberg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2527113/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-086391
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 918 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mittweida, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gGmbH
Kontakt
Internetadresse: www.lmkgmbh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2527113/zustellweg-auswaehlen 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341-977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 035-086391 (2022-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustelleneinrichtung
Referenznummer: 2736-02-101
Kurze Beschreibung:
Bauleistung Gewerk Baustelleneinrichtung zum Ersatzneubau Pflege und Anbau Palliativ am Krankenhaus Mittweida
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustelleneinrichtung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Postanschrift: Hainichener Straße 4 – 6
Postleitzahl: 09648
Postort: Mittweida
Kontakt
Internetadresse: http://www.lmkgmbh.de 🌏
E-Mail: vergaben@saxonia-freiberg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2527113/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-086391
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte / Informationen sind bis spätestens 08.03.2022, 9 Uhr über die unter I.3) genannte Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Krankenhaus Mittweida erfolgt der Ersatzneubau für die Pflege P3 und ein Anbau an die Palliativstation P2 auf dem Gelände des Krankenhauses.
Dabei sollen für das Gewerk folgende Leistungen erbracht werden.
Los 101 – Maßnahme 1, Baustelleneinrichtung P3+P2:
2 St. Sanitärcontainer
200 m Bauzaun
ca. 14 St. Stammschutz
ca. 130 m² Baustraße
ca. 240 m² Lagerplätze
1 St. Bauwasseranschluss
1 St. Baustromanschluss
1 St. Anschluss Sanitärcontainer
ca. 20 St. Verkehrsschilder
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mittweida, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend).
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen.
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Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Liegen bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vor, hat der Bieter dieses Unternehmen zu ersetzen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
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A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
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(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend),
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen.
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen.
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Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben.
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Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben,
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
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(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen.
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Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Erfahrung gem. A) (a) und B) (a) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: gGmbH
Kontakt
Internetadresse: www.lmkgmbh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2527113/zustellweg-auswaehlen 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341-977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 141801.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.lmkgmbh.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295237
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 035-086391
ABl. S-Ausgabe: 107
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-16 📅
Name: Stübler GmbH
Postanschrift: Beerwalder Straße 13
Postort: Dippoldiswalde
Postleitzahl: 01744
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baustrom@baustrom.net 📧
Land: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 141801.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 107-295237 (2022-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 141801.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.lmkgmbh.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295237
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 035-086391
ABl. S-Ausgabe: 107
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 14 St. Stammschutz
ca. 130 m² Baustraße
ca. 240 m² Lagerplätze
ca. 20 St. Verkehrsschilder
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-16 📅
Name: Stübler GmbH
Postanschrift: Beerwalder Straße 13
Postort: Dippoldiswalde
Postleitzahl: 01744
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baustrom@baustrom.net 📧
Land: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 141801.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr, 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)
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