Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind
erhältlich unter
www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 6a EU VOB/A/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen - Bewerbererklärung (MBI LSA Nr. 16/2009 v. 11.05.2009) (auch für Nachunternehmer)
- Nachweis der Umweltverträglichkeit bei Änderungsvorschlägen und Nebenangeboten
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung
Weitere Nachweise nach § 6a EU VOB/A/Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz, Artikel 4 des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (soweit vorhanden).
- Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
- Urkalkulation
- Fabrikatsangaben
- Zum Eignungsnachweis des Bieters sind entsprechende
Referenzen vorzulegen, welche die Leistungsfähigkeit für die
ausgeschriebenen Metallbauarbeiten nachweisen. - siehe F 124
- Nachweis der Uw-Werte mit einer Uw-Wertberechnung:
1. Vorlegen der zertifizierten Uf-Werte für Profile und Ug-Werte für Glas.
2. Es ist ein von einem unabhängigen Institut zertifiziertes
Berechnungsprogramm bzw. ein vom IFT in Rosenheim
anerkanntes Berechnungsprogramm zu verwenden.
Aluminum-Fenster:
- Produktpass für die CE-Kennzeichnung der Fenster.
- Der Standard Drehkippbeschlag ist verdecktliegend, ohne
sichtbare Bänder bis zu einem Flügelgewicht von 160 kg zertifiziert.
Der angebotene Beschlag muss auf seine mechanische
Festigkeit hinsichtlich Zusatzlasten nach DIN 13126-8 geprüft sein (RAL RG 607/3).
Die Sicherung der Klemmfreiheit im Bandbereich bei
geöffnetem Fenster ist zu gewährleisten. Der Fenstergriff ist
mit verdecktliegendem Falzgetriebe auszuführen.
- Bedingt durch die ausgeschriebenen Größen der Flügel
müssen besondere Maßnahmen zum dauerhaften Gebrauch
getroffen werden (Verkleben der Verglasung,
Sonderbauschrauben, Verstärkung der Profile und Beschläge, etc.).
Die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Bauteiles ist nach Aufforderung in schriftlich Form incl.
der Systemgeberbestätigung, nachzuweisen.
- Der Dreh- und DK-Beschlag sind in Korrosionsschutz-Klasse 5 auszuführen.
Aluminium-Türen:
- Prüfbericht mit dem Nachweis "Fähigkeit zur Freigabe" bei Fluchttüren.
- Nachweis Beanspruchung von Rollentürbänder in Anlehnung an Klasse 8, DIN 12400.
- Als Außentüren sind hochfrequente mit 1 Million Lastwechsel
geprüfte Türbänder anzubieten (HD-Konstruktion).
- Eine Nachjustierung der Türflügel in zwei Ebenen muss ohne
Aushängen der Türflügel möglich sein.
PR-Fassaden:
- Gültiges CE- Kennzeichen
- Nachweis der Dichtigkeit bei Durchdringungen der PR-Fassadenkonstruktion.
- Zulassung für die Klemmverbindung der äußeren
Glasandruckleisten der PR-Fassadenkonstruktion
- Zulassung für die T-Verbindung der PR-Fassadenkonstruktion.
- Falzgründe (Pfosten-/Riegelanschluss) der
Fassadenkonstruktion sind überlappend. Es können 3
wasserführende Ebenen ausgebildet werden.
- Blitzschutz für PR-Fassade mit Typenprüfung nach EN 50164-1
- Geprüfte Gerüstverankerung für PR-Fassade nach DIN 4420
Innenglas-, Rauch- und Brandschutztüren
- Bauaufsichtliche Zulassungen für T90/RS-Türkonstruktion und
F90-ISO-Konstruktion
- Bauaufsichtliche Zulassungen für T30/RS-Türkonstruktion und
F30-ISO-Konstruktion
- AbP der Rauchschutz-Türkonstruktion
- Alle Türverglasungen sind mit beidseitiger Sicherheitsscheibe
auszuführen, auch die Brandschutzscheiben.
- Das F30 Brandschutzglas muß einen Aufbau mit beidseitiger
Sicherheitsscheibe besitzen und muß die Anforderungen der
Widerstandsklasse P1A nach DIN EN 356 erfüllen und damit
geprüft sein.
Elektrobauteile
Alle Elektrobauteile im LV wurden mit dem Gewerk
Elektroarbeiten abgestimmt. Zusätzliche Elektrobauteile sind in
diesem Gewerk enthalten. Im Fall von Nebenangeboten
übernimmt der AN Metallbau die Gewährleistung auf die
Funktionsfähigkeit des Überganges zu dem Gewerk
Elektrotechnik.
Die Kabelverlegung innerhalb der Türkonstruktion ist gemäß
den gültigen VDE-Richtlinien und der
Muster-Leitungsanlagenrichtlinie auszuführen.
Für alle sicherheitsrelevanten Funktionen an den Fenster- und
Türsystemen ist ein nach den gültigen Normen geprüfter
Beschlag zu liefern und zur Erstinbetriebnahme der
Sicherheitsanlagen ein gültiger Sachkundenachweis
vorzulegen.
Zu beachten: Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert