Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Planung ist zunächst die wasserwirtschaftliche Notwendigkeit der Umgestaltung/Modernisierung des Bauwerkes zu beleuchten. Sofern gegeben, ist die Funktion des Hochwasserschutzes, die Funktion für Natur und Landschaftswasserhaushalt und die Wirtschaft (z.B. Landwirtschaft) darzulegen und zu wichten.
Für die Planung sind die a.a.R.d.T. anzuwenden. Hinsichtlich der ökologischen Durchgängigkeit sind die Vorgaben des "Landeskonzept zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in Brandenburg" sowie das DWA-Merkblatt 509 zu beachten und anzuwenden.
Auf die, für die Maßnahme bedeutenden Rand- und Rahmenbedingungen, auf Ziele und Empfehlungen von Fachplanungen und Raumzwängen ist besonders zu achten. Planungs- und Bauabsichten von Dritten im Maßnahmenbereich sind zu ermitteln und zu beachten.
Die Planung soll so erfolgen, dass möglichst geringe Folgekosten (Unterhaltung, Wartung; Verkehrssicherung, Arbeitsschutz) entstehen.
Im Rahmen der Leistungsphase 1-2 (Vorplanung) ist nach der Grundlagenerhebung eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Neben einem vollständigen Ersatzneubau sind Varianten der grundhaften Instandsetzung zu prüfen.
Die Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme ist durch Vergleich der Varianten nachvollziehbar darzustellen. Die Varianten beinhalten sowohl die Auslegung möglicher Bauweisen und technischer Parameter als auch die Optimierung der Standortwahl. Insbesondere nach den Aspekten "Umweltverträglichkeit", "FFH" und "Vogelschutz" ist die Zielerreichung nach WRRL darzulegen.
Die Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen ist nachzuweisen.
Die Lösungen sind einvernehmlich auf öffentliche und private Belange abzustimmen. In einem Screening-Verfahren ist festzustellen ob für den Ersatzneubau eine UVP-Pflicht besteht. Besteht eine allgemeine oder Vorhabens bezogene UVP-Pflicht sind in einem Scoping-Verfahren alle beizubringenden Unterlagen zu ermitteln. Die Scoping Unterlage ist auf Basis der gewählten Vorzugsvariante anzufertigen.
Mit der Vorlage der Ergebnisse der Vorplanung sind neben einer Kostenschätzung der Investitionskosten auch Angaben zu den erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen und - Intervallen zu machen und eine Schätzung der durch die jeweilige Planungsvariante verursachten jährlichen Unterhaltungskosten abzugeben. Die Kostenangaben für entstehende Unterhaltung und Intervalle können für diejenigen Planungsvarianten entfallen, die sich als nicht realisierungsfähig herausgestellt haben.
Das Honorar ist für folgende Objekte anzugeben:
- Objektplanung (1.670.000,00 EUR anrechenbare Kosten)
- Tragwerksplanung (370.000,00 EUR anrechenbare Kosten)
- Technische Ausrüstung (70.000,00 EUR anrechenbare Kosten)
- Besondere Leistungen (Baugrunduntersuchung, Betonuntersuchung, Vermessung, Naturschutzfachliche Gutachten)
Die Leistungen der Positionen (Objekt-, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) der LP 3 bis 4 werden erst nach Bestätigung der Finanzmittelverfügbarkeit auf Grundlage der Finanzierungszusage durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg beauftragt. Der Auftragnehmer hat bei bestehender Finanzierung keinen Anspruch auf weitere Beauftragung.