Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow und ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der Hansestadt Wismar, dem EVB Wismar sowie der Stadtwerke Wismar. Die Erschließung umfasst die Herstellung von Fahrbahnen und Nebenanlagen, sowie Schmutz- und Straßenentwässerungsanlagen, die Errichtung eines Regenrückhaltebecken, Neuverlegung von Versorgungsleitungen (Trinkwasser, Gas und Energiekabel) und einer Straßenbeleuchtung. Der künftige Gewerbestandort erhält eine unmittelbare Anbindung an der Osttangente von Wismar, womit auf kurzem Weg die Bundesautobahn A 20 erreicht werden kann. Im Zuge der Anbindung des Großgewerbegebietes an die Osttangente wird dieser als neuer Knotenpunkt, neu ausgebaut und mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Das Großgewerbegebiet befindet sich im östlichen Teil der Hansestadt Wismar und wird östlich durch die Osttangente, südlich durch den Ortsteil Kritzowburg und nördlich durch die Bahnstrecke Wismar-Rostock begrenzt. Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt in mehreren Bauphasen. Bei den Arbeiten am Knotenpunkt Osttangente wird der öffentliche Verkehr unter halbseitiger Verkehrsführung an der Baustelle vorbeigeführt. Dabei wird der Eingriff ins öffentliche Netz und die Einschränkung der Verkehrsbeziehungen zueinander auf ein Minimum reduziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-06.
Auftragsbekanntmachung (2022-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdbewegungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow und ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der Hansestadt Wismar, dem EVB Wismar sowie der Stadtwerke Wismar.
Die Erschließung umfasst die Herstellung von Fahrbahnen und Nebenanlagen,
sowie Schmutz- und Straßenentwässerungsanlagen, die Errichtung eines Regenrückhaltebecken, Neuverlegung von Versorgungsleitungen (Trinkwasser, Gas und Energiekabel) und einer Straßenbeleuchtung.
Der künftige Gewerbestandort erhält eine unmittelbare Anbindung an der Osttangente von Wismar, womit auf kurzem Weg die Bundesautobahn A 20 erreicht werden kann.
Im Zuge der Anbindung des Großgewerbegebietes an die Osttangente wird dieser als neuer Knotenpunkt, neu ausgebaut und mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Das Großgewerbegebiet befindet sich im östlichen Teil der Hansestadt Wismar und wird östlich durch die Osttangente, südlich durch den Ortsteil Kritzowburg und nördlich durch die Bahnstrecke Wismar-Rostock begrenzt.
Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt in mehreren Bauphasen. Bei den Arbeiten am Knotenpunkt Osttangente wird der öffentliche Verkehr unter halbseitiger Verkehrsführung an der Baustelle vorbeigeführt. Dabei wird der Eingriff ins öffentliche Netz und die Einschränkung der Verkehrsbeziehungen zueinander auf ein Minimum reduziert.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow und ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der Hansestadt Wismar, dem EVB Wismar sowie der Stadtwerke Wismar.
Die Erschließung umfasst die Herstellung von Fahrbahnen und Nebenanlagen,
sowie Schmutz- und Straßenentwässerungsanlagen, die Errichtung eines Regenrückhaltebecken, Neuverlegung von Versorgungsleitungen (Trinkwasser, Gas und Energiekabel) und einer Straßenbeleuchtung.
Der künftige Gewerbestandort erhält eine unmittelbare Anbindung an der Osttangente von Wismar, womit auf kurzem Weg die Bundesautobahn A 20 erreicht werden kann.
Im Zuge der Anbindung des Großgewerbegebietes an die Osttangente wird dieser als neuer Knotenpunkt, neu ausgebaut und mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Das Großgewerbegebiet befindet sich im östlichen Teil der Hansestadt Wismar und wird östlich durch die Osttangente, südlich durch den Ortsteil Kritzowburg und nördlich durch die Bahnstrecke Wismar-Rostock begrenzt.
Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt in mehreren Bauphasen. Bei den Arbeiten am Knotenpunkt Osttangente wird der öffentliche Verkehr unter halbseitiger Verkehrsführung an der Baustelle vorbeigeführt. Dabei wird der Eingriff ins öffentliche Netz und die Einschränkung der Verkehrsbeziehungen zueinander auf ein Minimum reduziert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kanalbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-11 📅
Datum des Beginns: 2022-06-20 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 007-013164
ABl. S-Ausgabe: 7
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow und ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der Hansestadt Wismar, dem EVB Wismar sowie der Stadtwerke Wismar.
Die Erschließung umfasst die Herstellung von Fahrbahnen und Nebenanlagen,
sowie Schmutz- und Straßenentwässerungsanlagen, die Errichtung eines Regenrückhaltebecken, Neuverlegung von Versorgungsleitungen (Trinkwasser, Gas und Energiekabel) und einer Straßenbeleuchtung.
Der künftige Gewerbestandort erhält eine unmittelbare Anbindung an der Osttangente von Wismar, womit auf kurzem Weg die Bundesautobahn A 20 erreicht werden kann.
Im Zuge der Anbindung des Großgewerbegebietes an die Osttangente wird dieser als neuer Knotenpunkt, neu ausgebaut und mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Das Großgewerbegebiet befindet sich im östlichen Teil der Hansestadt Wismar und wird östlich durch die Osttangente, südlich durch den Ortsteil Kritzowburg und nördlich durch die Bahnstrecke Wismar-Rostock begrenzt.
Im Zuge der Anbindung des Großgewerbegebietes an die Osttangente wird dieser als neuer Knotenpunkt, neu ausgebaut und mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Das Großgewerbegebiet befindet sich im östlichen Teil der Hansestadt Wismar und wird östlich durch die Osttangente, südlich durch den Ortsteil Kritzowburg und nördlich durch die Bahnstrecke Wismar-Rostock begrenzt.
Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt in mehreren Bauphasen. Bei den Arbeiten am Knotenpunkt Osttangente wird der öffentliche Verkehr unter halbseitiger Verkehrsführung an der Baustelle vorbeigeführt. Dabei wird der Eingriff ins öffentliche Netz und die Einschränkung der Verkehrsbeziehungen zueinander auf ein Minimum reduziert.
Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt in mehreren Bauphasen. Bei den Arbeiten am Knotenpunkt Osttangente wird der öffentliche Verkehr unter halbseitiger Verkehrsführung an der Baustelle vorbeigeführt. Dabei wird der Eingriff ins öffentliche Netz und die Einschränkung der Verkehrsbeziehungen zueinander auf ein Minimum reduziert.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Verkehrswegebauarbeiten, Kanalbauarbeiten, Leitungsbauarbeiten, Landschaftsbauarbeiten.
Folgende Leistungen sind für die Gesamtmaßnahme erforderlich:
a) Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung,
b) Erdarbeiten, Tragschichten, Asphaltarbeiten, Fahrbahnmarkierung, Verkehrszeichen, Leiteinrichtung,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wismar, westlich des Nordostzubringers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung;
Unterauftrag- / Nachunternehmerleistungen;
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit;
Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe;
Angaben zur Preisermittlung gem. FB 221/222;
Erklärung nach § 9 Absatz 4-6 VgG M-V_ Mindestlohn;
Vereinbarung gem. § 10 Abs.1 S.2 VgG M-V;
Erklärung der Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen § 11 VgG M-V;
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.