Die Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht: - Bauflächen für Mehrfamilienhäuser - Bauflächen für Reihenhäuser und - Bauflächen für Einfamilienhäuser. Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel. Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden. Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer. Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden. Eine Bauverpflichtung des Erschließungsträgers/Investors wird Bestandteil des Zuschlags. Es ist das Ziel, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen wird. Sofern der Erschließungsträger/Investor keine entsprechende eigene Kompetenzen hat, ist er zur Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Architekturbüro zwingend verpflichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2022-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
Referenznummer: 2022-01-wnd-abendstall
Kurze Beschreibung:
Die Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht:
- Bauflächen für Mehrfamilienhäuser
- Bauflächen für Reihenhäuser und
- Bauflächen für Einfamilienhäuser.
Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel.
Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden.
Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer.
Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden.
Eine Bauverpflichtung des Erschließungsträgers/Investors wird Bestandteil des Zuschlags. Es ist das Ziel, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen wird.
Sofern der Erschließungsträger/Investor keine entsprechende eigene Kompetenzen hat, ist er zur Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Architekturbüro zwingend verpflichtet.
Die Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht:
- Bauflächen für Mehrfamilienhäuser
- Bauflächen für Reihenhäuser und
- Bauflächen für Einfamilienhäuser.
Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel.
Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden.
Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer.
Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden.
Eine Bauverpflichtung des Erschließungsträgers/Investors wird Bestandteil des Zuschlags. Es ist das Ziel, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen wird.
Sofern der Erschließungsträger/Investor keine entsprechende eigene Kompetenzen hat, ist er zur Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Architekturbüro zwingend verpflichtet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: St. Wendel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Die Teilnahmeunterlagen gemäß dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind gegliedert nach der Aufzählung gemäß der Liste der dem Teilnahmeantrag beizufügenden Unterlagen (vgl. Vergabeunterlagen) einzureichen,
2. Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss aller Bewerbungen,
3. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden,
4. Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung) einzureichen. Bitte stellen Sie Bewerberfragen bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
5. Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge abzugeben. Eine Abgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Abgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Abgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Übermittlung des Teilnahmeantrags einen Tag vor Ablauf der Frist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Abgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de , Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1RSV5
1. Die Teilnahmeunterlagen gemäß dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind gegliedert nach der Aufzählung gemäß der Liste der dem Teilnahmeantrag beizufügenden Unterlagen (vgl. Vergabeunterlagen) einzureichen,
2. Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss aller Bewerbungen,
3. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden,
4. Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung) einzureichen. Bitte stellen Sie Bewerberfragen bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
5. Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge abzugeben. Eine Abgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Abgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Abgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Übermittlung des Teilnahmeantrags einen Tag vor Ablauf der Frist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Abgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de , Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1RSV5
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht:
- Bauflächen für Mehrfamilienhäuser
- Bauflächen für Reihenhäuser und
- Bauflächen für Einfamilienhäuser.
Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel.
Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden.
Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden.
Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer.
Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer.
Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden.
Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden.
Eine Bauverpflichtung des Erschließungsträgers/Investors wird Bestandteil des Zuschlags. Es ist das Ziel, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen wird.
Sofern der Erschließungsträger/Investor keine entsprechende eigene Kompetenzen hat, ist er zur Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Architekturbüro zwingend verpflichtet.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte sich aufgrund von Besonderheiten des Immobilienmarktes (z.B. sich ändernde Rahmenbedingungen aufgrund der Pandemie) die Notwendigkeit einer Verlängerung ergeben, hat der Auftraggeber die Möglichkeit einer Verlängerung in angemessenem Umfang.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt St. Wendel Urweilerstraße 66606 St. Wendel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Fremdnachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate),
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB,
3. Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Fremdnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Fremdnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen;
2. Fremderklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A;
3. Fremderklärung über den Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A für Leistungen, die mit den zu vergebenden Erschließungs-/Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Fremderklärung über den Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A für Leistungen, die mit den zu vergebenden Erschließungs-/Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
4. Bankauskunft als Fremderklärung.
Mindeststandards:
1. Fremdnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen;
1. Fremdnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen;
2. Fremderklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A;
3. Fremderklärung über den Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A für Leistungen, die mit den zu vergebenden Erschließungs-/Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
3. Fremderklärung über den Umsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A für Leistungen, die mit den zu vergebenden Erschließungs-/Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
4. Bankauskunft als Fremderklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Erschließungsleistungen vergleichbar sind,
2. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
2. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
3. Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, ersichtlich ist,
4. Eigenerklärung über die Qualifikation des voraussichtlich vorgesehenen Projektleiters im Sinne eines zugesicherten Standards,
5. Eigenerklärung über Erfahrungen im nachhaltigen Planen,
6. Eigenerklärung über Erfahrungen im ökologisch orientierten Bauen,
7. Erläuterung der Sicherstellung der notwendigen Verfügbarkeit des Projektleiters für die gesamte Planungs- bzw. Bauzeit,
8. Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten,
9. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen,
10. Eigenerklärung von Bewerbergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Mindeststandards:
1. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Erschließungsleistungen vergleichbar sind,
2. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
2. Mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind,
3. Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, ersichtlich ist,
4. Eigenerklärung über die Qualifikation des voraussichtlich vorgesehenen Projektleiters im Sinne eines zugesicherten Standards,
5. Eigenerklärung über Erfahrungen im nachhaltigen Planen,
6. Eigenerklärung über Erfahrungen im ökologisch orientierten Bauen,
7. Erläuterung der Sicherstellung der notwendigen Verfügbarkeit des Projektleiters für die gesamte Planungs- bzw. Bauzeit,
8. Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten,
9. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen,
10. Eigenerklärung von Bewerbergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Erklärung gemäß Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 5 Monate
1. Die Teilnahmeunterlagen gemäß dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind gegliedert nach der Aufzählung gemäß der Liste der dem Teilnahmeantrag beizufügenden Unterlagen (vgl. Vergabeunterlagen) einzureichen,
2. Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss aller Bewerbungen,
3. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden,
4. Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung) einzureichen. Bitte stellen Sie Bewerberfragen bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
4. Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung) einzureichen. Bitte stellen Sie Bewerberfragen bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
5. Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge abzugeben. Eine Abgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Abgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Abgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Übermittlung des Teilnahmeantrags einen Tag vor Ablauf der Frist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Abgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de , Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
5. Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge abzugeben. Eine Abgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Abgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Abgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Übermittlung des Teilnahmeantrags einen Tag vor Ablauf der Frist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Abgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de , Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließung und Vermarktung Baugebiet Abendstall
Referenznummer: 2022-01-wnd-abendstall
Kurze Beschreibung: Erschließung und Vermarktung Baugebiet Abendstall
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 2022-01-wnd-abendstall
Beschreibung der Beschaffung:
Die Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht: - Bauflächen für Mehrfamilienhäuser - Bauflächen für Reihenhäuser und - Bauflächen für Einfamilienhäuser. Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel. Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden. Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer. Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden. Eine Bauverpflichtung des Erschließungsträgers/Investors wird Bestandteil des Zuschlags. Es ist das Ziel, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen wird. Sofern der Erschließungsträger/Investor keine entsprechende eigene Kompetenzen hat, ist er zur Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Architekturbüro zwingend verpflichtet.
Die Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht: - Bauflächen für Mehrfamilienhäuser - Bauflächen für Reihenhäuser und - Bauflächen für Einfamilienhäuser. Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel. Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden. Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer. Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden. Eine Bauverpflichtung des Erschließungsträgers/Investors wird Bestandteil des Zuschlags. Es ist das Ziel, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen wird. Sofern der Erschließungsträger/Investor keine entsprechende eigene Kompetenzen hat, ist er zur Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Architekturbüro zwingend verpflichtet.
Art des Vertrags: Bauleistung
Postanschrift: Kreisstadt St. Wendel
Urweilerstraße
Postleitzahl: 66606
Stadt: St. Wendel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: St. Wendel
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisstadt St. Wendel
Nationale Registrierungsnummer: 004968518090
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 66606
Postort: St. Wendel
Region: St. Wendel
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GAVOA mbH - Herr RA Weyand
E-Mail: r.weyand@gavoa.de📧
Telefon: +491705278784📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 59432-2022
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1HEH7
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Gemäß §§ 160, 134, 135 GWB
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 031-091601 (2024-02-12)