Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach folgenden Kriterien:
1. Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Vergleichbare Aufgabenstellung:
- Erschließungsstraßen: 2 Punkte
- Niederschlagswasserbeseitigung: 2 Punkte
- Schmutzwasserbeseitigung: 2 Punkte
- Hanglage des Erschließungsgebiets
(Höhenunterschied mindestens 10 m): 2 Punkte
- Fläche des Erschließungsgebiets mindestens 50.000 m²: 2 Punkte
Leistungsumfang:
Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI
- Leistungsphase 1 1 Punkt
- Leistungsphase 2: 2 Punkte
- Leistungsphase 3: 2 Punkte
- Leistungsphase 4: 1 Punkt
- Leistungsphase 5: 2 Punkte
- Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 8: 2 Punkte
Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI
- Leistungsphase 1 1 Punkt
- Leistungsphase 2: 2 Punkte
- Leistungsphase 3: 2 Punkte
- Leistungsphase 4: 1 Punkt
- Leistungsphase 5: 2 Punkte
- Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
- Leistungsphase 8: 2 Punkte
Baukosten (KGr. 200 bis 500 in €, netto)
- 1,5 bis 2 Mio.: 1 Punkt
- >2 - 2,5 Mio.: 2 Punkte
- >2,5 Mio.: 3 Punkte
2. Anzahl der Ingenieure, die im Bereich Erschließungsplanung tätig sind, einschließlich Büroinhaber
- 2 oder 3: 1 Punkt
- 4 oder 5: 2 Punkte
- 6 oder mehr: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.