Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstbeschaffung einer Röntgenanlage für das Gesundheitsreferat
GSR-2022-0011
Produkte/Dienstleistungen: Röntgengeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Vertrages über die Ersatzbeschaffungen einer Röntgenanlage in der Schwanthalerstraße, für das Gesundheitsreferat München”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 218487.39 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat München
Abteilung GS-AG-FW/ROE/LB
Schwanthalerstr. 69
80336 München”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines digitalen Ersatzröntgengerätes für die Schwanthalerstraße 69 mit zu den anderen Gerätes des Referates kompatibler Software und geeignetem...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines digitalen Ersatzröntgengerätes für die Schwanthalerstraße 69 mit zu den anderen Gerätes des Referates kompatibler Software und geeignetem Service- und Wartungsvertrag mit Ersatzteilgarantie, incl. Montage und Einweisung. Genaue Beschreibung des benötigten Gerätes und der übrigen Vertragsbestandteile siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-08 📅
Datum des Endes: 2027-03-07 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1852f9fcf74-57d1020ad8457b7a” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-23
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-27
00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 249-728019 (2022-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-10) Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 249-728019
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Erstbeschaffung einer Röntgenanlage für das Gesundheitsreferat
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Agfa Healthcare Germany GmbH
Postanschrift: Paul-Thomas-Str. 58
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40599
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21122986136📞
E-Mail: sofia.borghoff@agfa.com📧
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 033-095495 (2023-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-17) Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Aufgrund eines Fehlers wurde das am 10.02.2023 über die Vergabeplattform
versendete Informationsschreiben nach § 134 Abs. 1 GWB versehentlich mit einem...”
Aufgrund eines Fehlers wurde das am 10.02.2023 über die Vergabeplattform
versendete Informationsschreiben nach § 134 Abs. 1 GWB versehentlich mit einem falschen Datum versehen. Aus diesem Grund wurden die Informationsschreiben im Sinne von § 134 GWB erneut an die Bieter versendet. Die Auftragserteilung wurde zurückgenommen. und als Auftragsankündigung angesehen.
Die neue Frist nach § 134 Abs. 2 GWB läuft vom 16.02.2023 bis 26.02.2023. Der Zuschlag kann frühestens am 27.02.2023 erteilt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 038-111055 (2023-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-06) Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Vergabe wurde aufgrund des §63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Es wird beabsichtigt die Leistung zeitnah in einem neuen Vergabeverfahren auszuschreiben”
Quelle: OJS 2023/S 050-147121 (2023-03-06)