Gemäß § 7 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) des Landes Rheinland-Pfalz eine Bilanz über die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle unter Angabe von deren Art, Menge und Verbleib. Diese Bilanzen sind jährlich zu einer landesweiten Abfallbilanz zusammenzufassen ("Siedlungsabfallbilanz").
Gemäß § 8 LKrWG erstellt die Zentrale Stelle für Sonderabfälle eine jährliche Bilanz über Art, Menge und Verbleib der gefährlichen Abfälle ("Sonderabfallbilanz").
Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden jährlich als "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" zusammengefasst und als gemeinsames Werk vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) veröffentlicht. Des Weiteren werden jährlich die "Abfallwirtschaftsprofile der öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger" als Anhang 1 zur Landesabfallbilanz sowie ein "Entsorgungsanlagen-Kataster" als Anhang 2 zur Landesabfallbilanz erstellt und veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), einen geeigneten Dienstleister mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023, bzw. bei Inanspruchnahme der einmaligen Verlängerungsoption zusätzlich mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für das Bilanzjahr 2024 zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: LfU_13_21/2021
Kurze Beschreibung:
“Gemäß § 7 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) des Landes Rheinland-Pfalz eine Bilanz...”
Kurze Beschreibung
Gemäß § 7 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) des Landes Rheinland-Pfalz eine Bilanz über die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle unter Angabe von deren Art, Menge und Verbleib. Diese Bilanzen sind jährlich zu einer landesweiten Abfallbilanz zusammenzufassen ("Siedlungsabfallbilanz").
“Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2022/S 180-509856 (2022-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: LfU_13_21/2022
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge