Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind gem. Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
1) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über die Anzahl von Referenzprojekten des Bietenden mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren (in Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten, Flächennachweis zusätzlich beifügen; Gewichtung 20%)
Die Mindestansprüche (1 Punkt) werden erfüllt, wenn ein Referenzprojekt mit einer Größe von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren bearbeitet wurde.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Mehr als zehn Referenzprojekte mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Sieben bis zehn Referenzprojekte mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Vier bis sechs Referenzprojekte mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Zwei bis drei Referenzprojekte mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Ein Referenzprojekt mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Kein Referenzprojekt mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 10 ha in den letzten drei Jahren
Als Referenzprojekte werden definiert:
Erarbeitung von Umweltverträglichkeits-Berichten(UVS) und/oder der zugehörigen Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kartierungen zur Flora und Fauna, Landschaftspflegerische Ausführungspläne, Ökologische Baubegleitung
2) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV über die Anzahl von Projektleitern des Bieters mit Projektleitererfahrung von mindestens einem Projekt mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha (nicht im Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten, Eignung gesondert beifügen; Gewichtung 20%)
Die Mindestansprüche (1 Punkt) werden erfüllt, wenn ein Projektleiter in den letzten 10 Jahren ein Projekt von mindestens 1.000 ha betreut hat.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Mehr als vier Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Vier Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Drei Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Zwei Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Ein Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Kein Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
3) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über die Anzahl von Referenzprojekten des vorgesehenen Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren (nicht im Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten, Eignung gesondert beifügen; Gewichtung 20%)
Die Mindestansprüche (1 Punkt) werden erfüllt, wenn ein Referenzprojekt mit einer Größe von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren vom Projektleiter betreut wurde.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Fünf oder mehr Referenzprojekte des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Vier Referenzprojekte des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Drei Referenzprojekte des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Zwei Referenzprojekte des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Ein Referenzprojekt des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Kein Referenzprojekt des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren
Als Referenzprojekte werden definiert:
Erarbeitung von Umweltverträglichkeits-Berichten(UVS) und/oder der zugehörigen Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kartierungen zur Flora und Fauna, Landschaftspflegerische Ausführungspläne, Ökologische Baubegleitung
4) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV über die Anzahl der in umweltrelevanten Projekten Beschäftigten des Bieters im Durchschnitt der letzten drei Jahre (in Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten; Gewichtung 20%)
Die Mindestansprüche (1 Punkt) werden erfüllt, wenn die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren über 5 Mitarbeitern lag.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeiter
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 31-50 Mitarbeiter.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 21-30 Mitarbeiter
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 11-20 Mitarbeiter
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl fünf bis zehn Mitarbeiter
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl unter fünf Mitarbeiter