Beschreibung der Beschaffung
Der Flughafen BER bietet enorme Entwicklungschancen mit gewerblichem Schwerpunkt. Das North Gate als eines von sechs, den Flughafen umgebenen, großflächigen Gewerbestandorten ist in mehrere Teilbereiche untergliedert, die aber auch im Verbund zu betrachten sind.
Der ausgesprochene Entwicklungswille für die Flächen ist mit Eröffnung des Flughafens erneuert. Die bisherigen Planungsstände werden an die neue Ausgangslage und an die Vorstellungen des Flughafens und der Gemeinde Schönefeld anzupassen sein. Bisherige Überlegungen und Konzepte sind zur Kenntnis zu nehmen aber nicht verpflichtend fortzuführen.
Nach längerem Planungsstillstand sind durch aktualisierte Bedingungen die Planungsleistungen der Phasen 1 bis 3 neu auszuschreiben. Die bereits erbrachten Planungsleistungen sind durch Thomas Jansen Ortsplanung und BSM Berlin mbH im Rahmen der zeitlichen Ausarbeitung zur Zufriedenheit der Gemeinde ausgeführt worden. Diese werden den Teilnehmenden bereitgestellt.
Zielstellung des Bebauungsplans
Das künftige Gewerbegebiet soll eine ordnende und richtungsweisende Planungsstruktur erhalten. Unter Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten sind umgriffsübergreifende Zusammenhänge zu berücksichtigen.
Die Ziele des Planverfahrens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Gewerbegebiets,
- grünordnerischer Ausgleich des baulichen Eingriffs
- Schaffung einer verkehrlichen Einbindung in das vorhandene Straßennetz und die Integration in die verkehrliche Masterplanung
- verträgliches Konzept für Klima und Gesellschaft.
Die Gemeinde Schönefeld ist als direkter Bestandteil der Flughafenregion einem sehr starken und dynamischen Wachstum ausgesetzt. Das macht sich bei der Bevölkerungsentwicklung und besonders in der Gewerbeflächen- und Arbeitsplatzentwicklung deutlich. Der Flughafen als Motor und Impulsgeber, die Nähe zu Berlin sowie die hiermit verbundenen Standortpotenziale sorgen für einen enormen Druck auf die Potenzialausschöpfung bei Gewerbeflächen.
Die Flughafenregion zeichnet sich insgesamt durch eine hohe Arbeitsplatzintensität und steigende Beschäftigungs- und Arbeitsplatzzahlen aus. Die Herausforderung besteht darin, das ausgeweitete Infrastrukturnetz nicht zu überlasten und gleichzeitig die Arbeitsplatzansiedlung nicht zu unterbinden. In den vergangenen vier Jahren war der Anteil an neuen Arbeitsplätzen deutlich höher als der von Zuziehenden. Diesen Pendlersaldo belastet die Verkehrswege BAB 113, BAB 117 und die B 96a.
Die Konzentration verfügbaren Gewerbeflächenpotenzials ist von diesen verkehrsgünstig gelegenen Standorten abhängig. Es besteht eine hohe Flächennachfrage, die es zu koordinieren gilt. Um eine Balance in der Verteilung und Konzentration der einzelnen Gewerbearten zu gewährleisten, hat die Gemeinde Schönefeld ein Gewerbeflächenkonzept in Auftrag gegeben, welches die entsprechenden Standorte und Nutzungsschwerpunkte herausarbeiten wird.
Die Gemeinde Schönefeld erhält durch das Gewerbeflächenkonzept die Analyse über den Status quo und dessen Entwicklung sowie ein Konzept zur Ansiedlung verträglicher Gewerbeeinheiten auf den dafür festgelegten Flächen.
Als außerordentlich wichtiger Parameter der Planung dient das Gewerbekonzept der Gemeinde Schönefeld. Dieses stellt eine inhaltliche Bindung dar und verlangt eine periodische Abstimmung solange dieses nicht abgeschlossen ist. Die Abstimmung dient der Verträglichkeit der Gewerbeflächenentwicklung, aus welcher der Bebauungsplan abzuleiten ist.
Das Festsetzen planerischer Rahmenbedingungen in einem Gewerbeflächenkonzept dient neben einer Hilfestellung zukünftiger Planungen auch als Orientierung für Gewerbetreibende und Investoren. Als Teil des Standortentwicklungskonzeptes für den Regionalen Wachstumskern Schönefelder Kreuz wird das Projekt durch die Landesregierung gefördert.
Die Fertigstellung des Gewerbeflächenkonzeptes lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht festlegen. Eine Verzögerung in der Erstellung des Vorentwurfs ist auch vom Konzept abhängig. Aus diesem Grund wird eine etwaige Unterbrechung im Planungsverfahren in § 7 Ziffer 7.7. des Vertrages geregelt. Ziel ist, eine parallele Bearbeitung durch abstimmende Planungsrunden zu gewährleisten.
Grobe Beschreibung der Fläche:
Das North Gate als eines von sechs, den Flughafen umgebenen, großflächigen Gewerbestandorten ist in mehrere Teilbereiche untergliedert, die aber auch im Verbund zu betrachten sind. Nördlich des Flugfeldes und des Terminal 5 reicht die Entwicklungsfläche von Waßmannsdorf bis zur BAB 113 östlich des Terminals 5 und den ehemaligen großflächigen Parkplatzanlagen. Nördlich wird das Gebiet durch die B 96a begrenzt.
Das zu entwickelnde Plangebiet ist das North Gate West - Teilgebiet A, welches sich im Westen, auf Höhe der "abknickenden" B 96a, von dem Teilgebiet B abgrenzt und im Osten bis an die historischen Dorfstrukturen und das in Aufstellung befindliche zukünftige Behördenzentrum reicht. Das Gebiet um-fasst etwa 75 Hektar.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 73,3 ha.