Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung national" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung national" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind gem. Formblatt 133/333b-L/F - "Eigenerklärung Eignung national" zu erbringen:
a) Beleg von "Referenzen mit vergleichbaren Leistungen" (Gewichtung 40 %) ["vergleichbare Leistungen" werden wie folgt definiert: Erarbeitung von UVP-Berichten, Variantenbetrachtungen und Machbarkeitsstudien im umweltgutachterlichen Sinne.]
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Min. eine „vergleichbare Leistung“ für wasserbauliche Maßnahmen entlang von Bundeswasserstraßen mit einer Länge von min. 4 km, die in den letzten 3 Jahren (2020-2022) ausgeführt wurde.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Min. eine „vergleichbare Leistung“ für wasserbauliche Maßnahmen an Bundeswasserstraßen mit einer Länge von weniger 4 km, die in den letzten 3 Jahren (2020-2022) ausgeführt wurde.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Min. eine „vergleichbare Leistung“ für Ausbaumaßnahmen an linearen Infrastrukturmaßnahmen mit einer Länge von min. 4 km, die in den letzten 3 Jahren (2020-2022) ausgeführt wurde.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Min. eine „vergleichbare Leistung“ im Zusammenhang mit jeglicher Infrastrukturmaßnahmen, die in den letzten 3 Jahren (2020-2022) ausgeführt wurden.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Min. eine „vergleichbare Leistung“ für nicht Infrastrukturmaßnahmen, die in den letzten 3 Jahren (2020-2022) ausgeführt wurden.
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Keine „vergleichbare Leistungen“ in den letzten 3 Jahren.
b) Erklärung zum jährlichen Mittel der Beschäftigten und/oder Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2020-2022) (diese sind nach Formblatt 133/333b-L/F - "Eigenerklärung Eignung national" seperat einzutragen, werden entsprechend nachfolgender Kriterien summiert bewertet), (Gewichtung 30 %):
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl über 15 Beschäftigte und/oder Führungskräfte.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 13 bis 15 Beschäftigte und/oder Führungskräfte.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl zehn bis zwölf Beschäftigte und/oder Führungskräfte.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl sieben bis neun Beschäftigte und/oder Führungskräfte.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl vier bis sechs Beschäftigte und/oder Führungskräfte.
0 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl unter vier Beschäftigte und/oder Führungskräfte.