Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:
Erklärungen zu Referenzprojekten Der Bieter soll 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren wählen und diese auf 3 DIN A4 Seiten (1 Seite je Referenzprojekt) und gegebenenfalls in zusätzlichen Anhängen darstellen. Es dürfen ausschließlich bereits fertiggestellte Verkehrskonzepte eingereicht werden, die nicht von der NASA GmbH beauftragt wurden. Der Bieter stellt dar, wann das Konzept erstellt wurde und auf welches Jahr/welche Jahre es sich bezieht.
Insbesondere sollen folgende 3 Bestandteile je Referenzprojekt dargelegt werden:
• Inhalt des Verkehrskonzeptes (Beschreibung, Untersuchungsraum, betrachtete Verkehrsmittel) • Liste der in der Vergangenheit genutzten und der (bewusst) nicht genutzten Datenquellen inklusive Begründung (z.B. Bevölkerungsdaten, Bewegungsdaten, Strukturdaten etc.). Der Detaillierungsgrad der verwendeten Daten ist darzustellen.
• In den Projekten verwendete grafische Darstellungen (z.B. Karten und Diagramme). Abbildungen können als Anhang eingereicht werden.
- Erklärungen zu den Besonderheiten Sachsen-Anhalts
Der Bieter soll Besonderheiten und Herausforderungen herausstellen, die bei der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für das Gesamtuntersuchungsgebiet zu beachten sind.
Die folgenden 3 Bestandteile sollen dargelegt werden:
• Herausforderungen der Raumstruktur • Herausforderungen der Infrastruktur • Herausforderungen der Demografie - Erklärungen zum Personal des Bieters (Projektteam)
Informationen über den Ausbildungshintergrund und die Erfahrung der voraussichtlich am Projekt mitwirkenden Mitarbeiter sollen die Bewertung der fachlichen Eignung ermöglichen. Die Angaben sollen einzeln über alle mitwirkenden Projektmitarbeiter (inklusive Projektleiter) angegeben werden.
• Angaben dazu, welchen Ausbildungshintergrund (Diplom, Master, Bachelor, Berufsausbildung o. ä.) die Mitarbeiter aufweisen und in welchem Fachbereich sie ihren Abschluss erhalten haben. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema wie folgt die Punkte vergeben:
- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium des Verkehrswesens an einer (Fach-) Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest einen Bachelorabschluss nach einem Studium an einer (Fach-) Hochschule: 10 Punkte
- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium an einer (Fach-)Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest eine Berufsausbildung o.ä.: 5 Punkte
- Sonstiges oder keine Angaben: 0 Punkte
• Dauer der Berufserfahrung in der Verkehrsplanung bzw. mit großräumigen Verkehrskonzepten in Jahren. Hierbei gilt es zu beachten, dass es ausschließlich um die Arbeit mit Verkehrsplanung /-konzepten geht, nicht um die Dauer der Berufstätigkeit insgesamt. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema wie folgt die Punkte vergeben:
- über 10 Jahre: 10 Punkte
- über 5 Jahre: 5 Punkte
- unter 12 Monaten: 1 Punkt
Mit der Angabe dieser Informationen versichert der Bieter, dass diese vollständig und richtig sind. Nachweise sind nicht einzureichen. Sie können durch den Auftraggeber nachgefordert werden.
- Angaben/Eigenerklärungen
Die Angaben/Eigenerklärungen haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb), die inhaltliche Richtigkeit der vom Bewerber gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen, etwa durch Nachfrage bei Referenzgebern, Bescheinigungen oder Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben, nicht nachgewiesene Angaben und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Hierfür entstehende Kosten hat der Bewerber zu tragen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts Anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen).
Bewertung der Teilnahmeanträge Mindestanforderungen Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaft ergeben sich aus Ziffer III.1) der europaweiten Bekanntmachung.
Sind bei der sich bewerbenden Partei die Mindestanforderungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt, wird diese nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sie wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Verfügung gestellt.
Bewertung der fachlichen und technischen Eignung Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der Unterlagen.
Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten mit folgender Bewertung: Referenzprojekte: 60 % (max. 600 Punkte) Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 20 % (max. 200 Punkte) Informationen zum Projektteam: 20 % (max. 200 Punkte)