Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen:
Erklärung über wesentliche erbrachte Leistungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Liste der wesentlichen in den letzten fünfJahren (2018 bis 2022) erbrachten Leistungen. Bei den angegebenen Referenzen müssen die
in den jeweiligen Referenzkriterien definierten Leistungsphasen bereits abgeschlossen sein, andernfalls ist eine Berücksichtigung
ausgeschlossen.
Referenzkriterien:
Referenzkriterium (1)
Phase I gem. Leitfaden Land B.-W. – Analyse der Überflutungsgefährdung bei Starkregen / Erstellung Starkregengefahrenkarte
(seltenes, außergewöhnliches und extremes Szenario)
Referenzkriterium (2)
Phase II gem. Leitfaden Land B.-W. – Risikoanalyse / Analyse der Starkregengefahrenkarte; Vulnerabilitätsanalyse; Bewertung
Überflutungsrisiko
Referenzkriterium (3)
Phase III gem. Leitfaden Land B.-W. – Handlungskonzept / Erstellung kommunales Handlungskonzept zur Verminderung
starkregenbedingter Überflutungsschäden
Referenzkriterium (4)
Zusatzpunkte Bearbeitung mehrerer Phasen gem. Leitfaden Land B.-W. – Projekt mit Bearbeitung Phase I und II
Referenzkriterium (5)
Zusatzpunkte Bearbeitung mehrerer Phasen gem. Leitfaden Land B.-W. – Projekt mit Bearbeitung Phase I, II und III
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen
Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der Bewertungsmatrix
angegeben.
Dieser Nachweis kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für einzelne Referenzen Bestätigungen des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen.
- Die Referenzen sind in nachfolgender Referenzliste einzutragen.
- Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern:
Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmer. Dabei darf jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jeder Nachunternehmer nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen
entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Nachunternehmer ausführen wird.
Bewertungsmatrix
Allgemeine Mindestanforderungen:
1. Die zum jeweiligen Referenzkriterium (1) bis (5) genannten Leistungen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (2018 bis 2022)
erbracht worden sein, d.h. die angegebenen Leistungsphasen müssen in diesem Zeitraum sowohl begonnen als auch beendet worden
sein. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
2. Den Referenzkriterien (1) bis (5) muss sich jeweils der vorgesehene Bürostandort der Leistungserbringung (siehe Referenzliste) oder
mindestens einer der vorgesehenen Bearbeiter (siehe Referenzliste) zuordnen lassen. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht
erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
3. Für die Referenzkriterien (1), (2) und (3) müssen mindestens 20 Punkte der für
diese Referenzkriterien insgesamt möglichen 60 Punkte erzielt werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der
Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
4. Für die Referenzkriterien (4) und (5) müssen mindestens 7 Punkte der für diese Referenzkriterien insgesamt möglichen 25 Punkte
erzielt werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Spezifische Mindestanforderungen:
Die spezifischen Mindestanforderungen für die anzugebenden Umsätze, anzugebenden beschäftigten Ingenieure sowie die
anzugebenden Referenzen sind in den nachfolgenden Übersichten für die jeweiligen (Referenz-) Kriterien aufgeführt.
Bewertung:
Sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, erfolgt die Bewertung der Unterlagen zu den Umsätzen, den Beschäftigten Ingenieuren
sowie der Referenzkriterien (1) bis (5) auf Grundlage der in den nachfolgenden Übersichten dargestellten Bewertungsmaßstäbe (siehe
auch Bewertungsmatrix der erzielbaren Bewertungspunkte).
Vorgehen bei Punktgleichheit:
Bei Punktgleichheit wird die von den entsprechenden Bewerbern in den Referenzkriterien (1), (2) und (3) insgesamt erreichte Punktzahl
als Entscheidungskriterium
herangezogen. Sollte auch in diesem Fall eine Punktgleichheit bestehen, so erfolgt
die Entscheidung per Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV.