Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Technische und fachliche Leistungsfähigkeit
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot/ Teilnahmeantrag vorzulegen.
Spezielle fachliche Eignung und über Referenzprojekte belegte Erfahrung für Leistungen im Bereich:
• Entwicklung und Umsetzung von digitalen Plattformen (Erfahrungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, Gesundheitsförderung sind wünschenswert)
• Bereitstellung des kompetenten Fachpersonals (Die Erfahrungen und Fachkenntnisse müssen durch Referenzen bzw. Zertifikate/ Diploma belegt werden)
• Nachweis/Angabe über vorliegende Zertifizierungen nach ISO 27001, EC 62304, IEC 82304-1 oder vergleichbare Zertifizierungen gemäß Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) bzw. Angabe über laufende oder geplante Zertifizierungsverfahren
• Auflistung der prüfbaren Referenzprojekte. Es ist eine Liste der Referenzen und Referenzprojekte in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Kurzbeschreibungen und Angaben des Projektzeitpunktes einzureichen (mindestens drei Referenzen), die einen engen Bezug zur Aufgabenstellung für die hier zu vergebende Leistung haben. Die Referenzen müssen prüfbar sein, d.h. müssen folgende Punkte enthalten: Beschreibung der Leistung, Art und Ziel des Projektes, verwendete Kanäle/Plattformen, Leistungszeit, Rechnungswert, Auftraggeber mit Ansprechpartner.
2. Allgemeine Angaben zum Bewerber:
• Vorstellung des Bewerbers (Tätigkeitsfelder, Betriebsgröße)
• Gründungszeitpunkt
• Geschäftsführung
• Anzahl der Mitarbeiter/-innen (fest angestellte und freie Mitarbeiter/-innen), mindestens 6 Mitarbeiter/-innen gefordert
• Fachliche Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter/-innen (Profile, Erfahrungen)
3. Für den Fall, dass Sie Leistungen an Nachunternehmer weitergeben möchten, füllen Sie bitte das Formular "Erklärung zur Vergabe von Unteraufträgen" aus. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 6 des Sächsischen Vergabegesetzes nur 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer vergeben werden können.
4. Sobald die Bieter- und Bewerbergemeinschaft gebildet wird, sind die Erklärung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft/ Vollmacht sowie die Erklärung zur Eignungsleihe vorzulegen
5. Die Erklärung zum Zuschlagsverbot an die russischen Unternehmen muss ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden.
Anstelle der geforderten Einzelnachweise zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde kann die Bescheinigung der Eintragung in die Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder die Bescheinigung anderer Präqualifikationsstellen eingereicht werden, wenn in der Bescheinigung angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente bei der Präqualifizierung geprüft wurden.