Ausgeschrieben wird die Erstellung eines softwarebasierten "Predictive Demand"-Systems. Das System soll Vorhersagen über die Nachfrage innerhalb des On-Demand-Busshuttle-Angebots der rnv generieren, um auf dessen Basis den bestmöglichen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal zu planen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erstellung eines softwarebasierten „Predictive Demand“-Systems
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird die Erstellung eines softwarebasierten "Predictive Demand"-Systems. Das System soll Vorhersagen über die Nachfrage innerhalb des...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Erstellung eines softwarebasierten "Predictive Demand"-Systems. Das System soll Vorhersagen über die Nachfrage innerhalb des On-Demand-Busshuttle-Angebots der rnv generieren, um auf dessen Basis den bestmöglichen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal zu planen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im März 2021 hat die rnv ein On-Demand-Angebot unter dem Produktnamen fips in Mannheim eingeführt. Das shuttle ergänzt das bestehende ÖPNV Angebot der rnv...”
Beschreibung der Beschaffung
Im März 2021 hat die rnv ein On-Demand-Angebot unter dem Produktnamen fips in Mannheim eingeführt. Das shuttle ergänzt das bestehende ÖPNV Angebot der rnv in Mannheim und verbindet die Bezirke am Stadtrand besser miteinander. Dabei werden die Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Strecken oder Zielen intelligent gebündelt. Der Betrieb erfolgt softwaregesteuert.
Ausgeschrieben wird in diesem Zusammenhang die Erstellung eines softwarebasierten „Predictive Demand“-Systems. Dabei sollen die im Betrieb gewonnen Daten genutzt werden, um Vorhersagen über die Nachfrage des Angebots zu generieren und auf deren Basis den bestmöglichen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal in den Bediengebieten zu planen. Um entsprechende Effizienzpotentiale auch im Rahmen der geltenden Gesetze und innerbetrieblichen Regelungen realisieren zu können, wird eine Prognose von drei Tagen im Voraus angestrebt. Dieser Prognosezeitraum soll im Verhältnis zur Qualität der Prognose soweit möglich erweitert werden. Der Projektstart ist für Q4 2022 geplant, die Laufzeit ist begrenzt bis Ende 2023. Eine Verlängerung bis Mitte 2024 ist ggf. möglich.
Teil des Leistungsumfangs sind folgende Leistungsstufen:
(1) Bereitstellung Nachfragemodell & selbstlernender Basisalgorithmus in rnv Systemumgebung (Pflichtbestandteil).
(2) Einbeziehen von externen Daten (Optional) (3) Erweiterung des Modells auf den Linienverkehr (Optional) (4) Integration in rnv Abnehmersysteme (Optional) Alle Entwicklungsleistungen an den relevanten Systemen, die zur Durchführung der angebotenen Variante dieses Vorhabens erforderlich sind, sind Teil des Leistungsumfangs.
Eine ausführliche Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen ist der den Vergabeunter-lagen beigefügten Ziel- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Zielsetzung, Herangehensweise und Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Algorithmus- & Datenkonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Test- und Weiterentwicklungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Integrationskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auftraggeberin hat festgelegt, dass sie maximal fünf (5) Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase auswählen wird. Haben sich mehr als fünf...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auftraggeberin hat festgelegt, dass sie maximal fünf (5) Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase auswählen wird. Haben sich mehr als fünf Bewerber beworben, die die festgelegten Eignungskriterien erfüllen und die nicht auszuschließen sind, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen diesen Bewerbern. Die Auswahlentscheidung ergeht konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen, wobei Referenzen über Softwareentwicklung im Bereich Vorhersagealgorithmen bzw. künstlicher Intelligenz besondere Bedeutung zukommt. Ausgewählt werden die fünf Bewerber, die auf Grundlage der Referenzen nach der Wertung der Auftraggeberin über die beste Erfahrung verfügen, um den Auftrag in der besten Qualität ausführen zu können.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Folgende optionale Leistungsbestandteile sind vorgesehen:
(1) Einbeziehung von externen Daten Es sollen dazu solche Daten ausgewählt werden, die einen...”
Beschreibung der Optionen
Folgende optionale Leistungsbestandteile sind vorgesehen:
(1) Einbeziehung von externen Daten Es sollen dazu solche Daten ausgewählt werden, die einen signifikanten Einfluss auf die On-Demand/ ÖPNV Nachfrage erwarten lassen sowie aktuell verfügbar und integrierbar sind. Dies könnten bspw. Wetterdaten, Veranstaltungskalender, etc. sein. Das Modell soll sukzessive um solche Daten ergänzt und anhand der verfügbaren historischen Daten trainiert werden, bis eine ausreichend verlässliche Prognose des zu erwartenden Bedarfs berechnet werden kann.
(2) Erweiterung des Modells auf den Linienverkehr Übertragung des Modells auf den Linienverkehr angedacht. Dazu können die Daten der automatischen Fahrgastzählsysteme als Grundlage für die Nachfrage herangezogen werden.
(3) Integration in rnv Abnehmersysteme Das entwickelte System soll zur dauerhaften Nutzung an das relevante/ die relevanten rnv Systeme angebunden werden, um automatisiert die Ergebnisse der Prognosen in die Betriebs- bzw. Dienstplanung zu überführen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsstaats nicht zur Eintragung verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls im Vordruck anzukreuzen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Zum Nachweis dieser Anforderung bzw. zur Ermöglichung einer Bewertung durch die Auftraggeberin hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben: Eigenerklärung mit dem Inhalt, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Diese Erklärung erfolgt im Vordruck Eignungsanforderungen. Ebenfalls sind Angaben zu den Unternehmensumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu machen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Vordruck Eignungsanforderungen einzureichen. Einzureichen sind mindestens geeignete 2 Referenzen. Mindestens eine Referenz muss dabei eine Softwareentwicklung im Bereich Vorhersagealgorithmen bzw. künstlicher Intelligenz zum Gegenstand gehabt haben. Darüber hinaus die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (FTE) zu benennen, sowohl insgesamt als auch in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Bei den genannten Anforderungen handelt es sich um Mindeststandards.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-12
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-09-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
“a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von...”
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“S. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
S. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 155-445971 (2022-08-10)
Ergänzende Angaben (2022-09-07)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 155-445971
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2022-09-12 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-09-23 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
Die Teilnahmefrist wurde im dargestellten Umfang verlängert.
Quelle: OJS 2022/S 175-496860 (2022-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 148 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im März 2021 hat die rnv ein On-Demand-Angebot unter dem Produktnamen fips in Mannheim eingeführt. Das shuttle ergänzt das bestehende ÖPNV Angebot der rnv...”
Beschreibung der Beschaffung
Im März 2021 hat die rnv ein On-Demand-Angebot unter dem Produktnamen fips in Mannheim eingeführt. Das shuttle ergänzt das bestehende ÖPNV Angebot der rnv in Mannheim und verbindet die Bezirke am Stadtrand besser miteinander. Dabei werden die Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Strecken oder Zielen intelligent gebündelt. Der Betrieb erfolgt softwaregesteuert.
Ausgeschrieben wird in diesem Zusammenhang die Erstellung eines softwarebasierten „Predictive Demand“-Systems. Dabei sollen die im Betrieb gewonnen Daten genutzt werden, um Vorhersagen über die Nachfrage des Angebots zu generieren und auf deren Basis den bestmöglichen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal in den Bediengebieten zu planen. Um entsprechende Effizienzpotentiale auch im Rahmen der geltenden Gesetze und innerbetrieblichen Regelungen realisieren zu können, wird eine Prognose von drei Tagen im Voraus angestrebt. Dieser Prognosezeitraum soll im Verhältnis zur Qualität der Prognose soweit möglich erweitert werden. Der Projektstart ist für Q4 2022 geplant, die Laufzeit ist begrenzt bis Ende 2023. Eine Verlängerung bis Mitte 2024 ist ggf. möglich.
Teil des Leistungsumfangs sind folgende Leistungsstufen:
(1) Bereitstellung Nachfragemodell & selbstlernender Basisalgorithmus in rnv Systemumgebung (Pflichtbestandteil).
(2) Einbeziehen von externen Daten (Optional)
(3) Erweiterung des Modells auf den Linienverkehr (Optional)
(4) Integration in rnv Abnehmersysteme (Optional)
Alle Entwicklungsleistungen an den relevanten Systemen, die zur Durchführung der angebotenen Variante dieses Vorhabens erforderlich sind, sind Teil des Leistungsumfangs.
Eine ausführliche Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen ist der den Vergabeunter-lagen beigefügten Ziel- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Folgende optionale Leistungsbestandteile sind vorgesehen:
(1) Einbeziehung von externen Daten
Es sollen dazu solche Daten ausgewählt werden, die einen...”
Beschreibung der Optionen
Folgende optionale Leistungsbestandteile sind vorgesehen:
(1) Einbeziehung von externen Daten
Es sollen dazu solche Daten ausgewählt werden, die einen signifikanten Einfluss auf die On-Demand/ ÖPNV Nachfrage erwarten lassen sowie aktuell verfügbar und integrierbar sind. Dies könnten bspw. Wetterdaten, Veranstaltungskalender, etc. sein. Das Modell soll sukzessive um solche Daten ergänzt und anhand der verfügbaren historischen Daten trainiert werden, bis eine ausreichend verlässliche Prognose des zu erwartenden Bedarfs berechnet werden kann.
(2) Erweiterung des Modells auf den Linienverkehr
Übertragung des Modells auf den Linienverkehr angedacht. Dazu können die Daten der automatischen Fahrgastzählsysteme als Grundlage für die Nachfrage herangezogen werden.
(3) Integration in rnv Abnehmersysteme
Das entwickelte System soll zur dauerhaften Nutzung an das relevante/ die relevanten rnv Systeme angebunden werden, um automatisiert die Ergebnisse der Prognosen in die Betriebs- bzw. Dienstplanung zu überführen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 155-445971
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: d-fine GmbH
Postanschrift: An der Hauptwache 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.d-fine.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 148 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“S. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
S. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 081-243750 (2023-04-20)