Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und/oder der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl Designern, Grafikdesignern, Innenarchitekten, Veranstaltungskaufmann, Elektroplaner u.a. (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen Fachkräfte.
Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Designer, Grafikdesigner, Innenarchitekt, Museologe (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV bzw. in Analogie zu § 75 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Designer, Grafikdesigner, Innenarchitekt, Museologe oder die Qualifikation eines Projektmanagers (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV bzw. in Analogie zu § 75 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen oder besitzt.
Die jeweilige Fachkraft erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Designer, Grafikdesigner, Innenarchitekt, Museologe, Veranstaltungskaufmann oder die Qualifikation als Projektmanager (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV bzw. in Analogie zu § 75 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die vorstehend genannten Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt sein sollten, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Fachkräfte, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Fachkräfte, wie vorstehend beschrieben, der Bewerber/Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung der Fachkraft Designer ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung der Fachkraft Grafikdesigner ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Die Berufserfahrung des Fachplaners Innenarchitekt ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
h) Die Berufserfahrung der Fachkraft Museologe ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
i) Die Berufserfahrung der Fachkraft Veranstaltungskaufmann ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
j) Die Berufserfahrung der Fachkraft Projektmanager ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von mindestens drei Referenzen im Sinne des § 75 Abs. 5 VgV für vergleichbare Leistungen (abgeschlossene oder in Ausführung befindliche Ausstellungsplanungen und -umsetzungen bei Objekten nach Bauwerkzuordnungskatalog 4600- Ausstellungsgebäude in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021)
Angabe von mindestens drei Referenzen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021)
Referenzen können bei allen beiden vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn diese gleichzeitig bezüglich der genannten Kategorien erfüllt sind.
Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben.
Referenzen für Projekte, die von Nachunternehmern oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam realisiert wurden, können diese jeweils den Bieter mit dem Nachunternehmer oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft gezählt und insofern addiert in die Wertung eingehen.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Angabe von mindestens drei Referenzen im Sinne des § 75 Abs. 5 VgV für vergleichbare Leistungen (abgeschlossene oder in Ausführung befindliche Ausstellungsplanungen und -umsetzungen bei Objekten nach Bauwerkzuordnungskatalog 4600- Ausstellungsgebäude in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021)
Angabe von mindestens drei Referenzen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021)
Die Leistungserbringung sollte durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des Beauftragten
- Ggf. Bezeichnung des ARGE-Partners
- ggf. Benennung des Nachunternehmers,
- Projektbezeichnung,
- Name des Projektleiters
- Name des stellvertretenden Projektleiters
- Projektlaufzeit
- Projektvolumen brutto insgesamt
- Projektvolumen des Beauftragten
- beauftragte, selbst erbrachte Leistungen (mindestens 1 x LPH 2-8 §§ 9ff. HOAS)
- beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer/s
- Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
- Länge der Planungs- und Umsetzungszeit
- öffentliche Fördermittel (welches Fördermittelprogramm)
- Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber
- öffentlicher Auftraggeber/Kontaktdaten Auftraggeber
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.