Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben die Bewerber zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen sind grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ und der als Anlage B-03-1 beigefügte Vordruck „Ergänzende Bewerberauskunft“ zu verwenden.