Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte Girod.
Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI;
2. Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI;
3. Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI;
4. Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI;
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI sowie
6. Förderanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI.
7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI
Die Kita in Girod benötigt einen neuen Gruppenraum, denn es fehlen bereits jetzt 20 Kitaplätze. Deswegen hat die Ortsgemeinde ein großes Interesse daran, dass die Umsetzung schnellst möglich erfolgt. Außerdem ist die Küche für die immer steigenden Kinderzahlen zu klein und es gibt keinen Essensraum. Daher ist hier eine Erweiterung bzw. die Schaffung eines neuen Speisesaals erforderlich.
Der Anbau soll alle notwendigen Räumlichkeiten bereitstellen, möglichst autark und im laufenden Betrieb errichtet und später an das Hauptgebäude angeschlossen werden. Da zur Zeit kein Gruppenraum barrierefrei zu erreichen ist, muss dies durch den Anbau ebenso ermöglicht werden.
Im Bestandsgebäude ist nur ein geringer Umbau notwendig, der vor allem die sanitären Umbauten betrifft. Im Übrigen wird auf die dieser Ausschreibung beigefügte Machbarkeitsstudie hingewiesen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Montabaur erbracht.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung sowie Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis 1. Oktober 2023 abschließen.
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens bis zum 2. Quartal 2024 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 3. Quartal 2025 abgeschlossen sein (Bauende).