Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte Himmelfeld.
Das hiesige Vergabeverfahren unterliegt besonderer Dringlichkeit. Demnach werden die Fristen für den Teilnahmewettbewerb sowie für die Angebotslegung auf die gesetzlichen Mindestfristen verkürzt, vgl. § 17 Abs. 3 bzw. 8 VgV.
Die objektiven Gründe für die besondere Dringlichkeit liegen insbesondere in der außergewöhnlichen Ausgangssituation. Die Kita musste aufgrund baukonstruktiver Probleme mit der Gebäudeabdichtung in ein Containergebäude ausgelagert werden, welches auf einem angemieteten Grundstück in Montabaur errichtet wurde. Die Nutzung dieses Grundstücks steht aber nur zeitlich begrenzt zur Verfügung, so dass sowohl die Planungsleistungen als auch die Ausführungsarbeiten in einem sehr engen Zeitraum fertigzustellen sind (bis April 2024). Anderweitige Ausweichmöglichkeiten nach Ende der befristeten Nutzungsmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung.
Es ist daher von Vorteil, ein erstes Angebot schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorzulegen.
Projektbeschreibung Die Kindertagesstätte Himmelfeld in Montabaur wurde 2012/2013 um einen Anbau erweitert, in dem 2 zusätzliche Gruppen mit Nebenraumprogramm sowie ein vergrößerter Personalbereich untergebracht wurden.
Durch den starken Anstieg der Einwohner der Stadt Montabaur und die Änderungen des Kita-Gesetzes reichen die Kapazitäten der Kita erneut nicht mehr aus, so dass das Gebäude nochmals erweitert werden muss.
Dies betrifft im Einzelnen:
• Erweiterung der Küche zu einer Frischkostküche für bis zu 110 Kinder, einschl. entsprechender Lagerräume • Speiseraum, in dem die Kinder in 3 Schichten essen (U2-Kinder essen im Gruppenraum) weiterer Schlafraum • weiterer Nebenraum • Umkleidemöglichkeit für die Hauswirtschaftskraft • weiterer Gruppenraum mit Nebenraumprogramm (Nebenraum, Schlafraum, Sanitärbereich) • Vergrößerung des Personalraums Im Vorfeld wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben um zu prüfen, ob eine Erweiterung aufgrund der begrenzten Grundstücksgröße umsetzbar ist. In einem ersten Konzeptentwurf (liegt in der Anlage bei) aus dieser Studie wurde aufgezeigt, dass das zusätzlich benötigte Raumprogramm in einer Aufstockung und durch Umbaumaßnahmen im Bestand abgebildet werden könnte.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 5 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Tragwerksplanung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die in § 3 Abs. 2 lit. a) genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den nach § 3 Abs. 2 lit. a) beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen der Architektenleistungen der Objektplanung und der Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am April 2023 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme bis spätestens April 2024 abgeschlossen sein (Bauende).