Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Generalplanung (§§ 43, 51 und 55 HOAI sowie untergeordnet §§ 26 und 34 HOAI) für die Erweiterung der Kläranlage Karsdorf (siehe auch vorläufige Leistungsbedarfsübersicht - Dokument 04).
Der WAV Saale-Unstrut-Finne plant, die Abwasserbehandlung des gesamten Schmutzwasseraufkommens von drei Kläranlagen an einem gemeinsamen Standort, dem Standort der jetzigen Kläranlage (KA) Karsdorf, zu konzentrieren. Im Jahre 2023 sind bereits 2 Kläranlagen am Standort KA Karsdorf (> 50.000 EW) konzentriert; in den nächsten 5-10 Jahren ist angedacht, auch die dritte Kläranlage an die KA Karsdorf (> 85.000 EW) anzuschließen. Die KA Karsdorf soll daher in 2 sinnvollen Bauabschnitten im laufenden Betrieb zur Kläranlage mit anaerober Schlammstabilisierung (Faulung) umgebaut werden. Die Gesamtkläranlage ist nach DWA-Arbeitsblatt 131 zu bemessen und es sind sowohl Ist- als auch für Soll-Zustände mittels dynamischer Simulation abzubilden. Zu berücksichtigen sind dabei u.a. industrielle Großeinleiter der Milch- und Getränkeindustrie.
Wesentliche Maßnahmen am Standort der KA Karsdorf (in 2-Bauabschnitten):
- Errichtung Vorklärung und Primärschlammpumpwerk,
- Errichtung komplette Faulungsanlage einschließlich Gasspeicher, Gasreinigung und erforderlichen Nebenlagen,
- Errichtung BHKW-Anlage,
- Erweiterung und Anpassung der Schlammentwässerung,
- Anpassung der EMSR- und Leittechnik.
Im Rahmen der Entwurfsplanung ist die Wirtschaftlichkeit einer lokalen Phosphor-Rückgewinnung zu prüfen.
Objektgliederung (vorläufiger Charakter):
- Kläranlage mit anaerober Schlammstabilisierung, Faulturm, Schlammspeicherung und -entsorgung,
- Gasaufbereitung und -speicherung,
- Blockheizkraftwerk,
- Gebäude.
Der WAV Saale-Unstrut-Finne hat bereits 2018 eine Studie zum zukünftigen Betrieb der drei zentralen Kläranlagen in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass langfristig betrachtet, der schrittweise Zusammenschluss der Kläranlagen und der Betrieb einer Faulungsanlage kostentechnische Vorteile bietet und eine Reduzierung von Energie- und Betriebskosten sowie CO2-Emissionen ergibt und damit Möglichkeiten und Potentiale bietet für eine nachhaltige Gebührenstabilität und Gebührenattraktivität u.a. auch für industrielle Einleiter. Durch die Verwertung des Klärschlamms können Strom und Wärmeenergie erzeugt und weiterverwendet werden. Ebenso ist die Menge des zu entsorgenden Schlamms deutlich reduziert und damit eine höhere Entsorgungssicherheit gegeben. Die Erweiterung der KA Karsdorf im laufenden Betrieb ist bis Ende 2025/Anfang 2026 zu realisieren.
Der vorläufige Baukostenrahmen beträgt ca. 8,65 Mio. € (netto). Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenzielstellung, auf welche die Generalplanerleistungen auszurichten sind.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Generalplanerleistungen im Leistungsbereich §§ 43, 51 und 55 HOAI sowie untergeordnet §§ 26 und 34 HOAI. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Generalplanerleistungen erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 der beschriebenen Leistungsbilder §§ 43, 51 und 55 HOAI sowie untergeordnet §§ 26 und 34 HOAI beauftragt.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI einschließlich untergeordnete Leistungen, sowie der Leistungsphase 5 und 6 nach § 51 HOAI erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung und soweit die Finanzmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Die Abgabe der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und anteilig LPH 4 (genehmigungsfähige Planung) ist für 30.09.2023 avisiert. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB dem im Ergebnis des Vergabeverfahrens beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende untergeordneter Leistungen nach HOAI (Anlage 1, ...), die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.2.4 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang können in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert/verkleinert) und um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote im Sinne von § 17 (11) VgV zu vergeben. Weitergehende Informationen sind der Datei "Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext" zu entnehmen.
Die Federführung im angebotenen Planungsteam muss beim Leistungserbringer nach § 43 HOAI liegen.
Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.