Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A.)
Grundsätzliches zu Ziff. III.1.1) bis III.1.3):
1.)
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1) - Ziff. III.1.3) genannten Angaben zur Eignung und Nachweise/Formalitäten/Referenzen für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachweisen und müssen mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
- sämtliche Mitglieder namentlich und mit Anschrift benannt sind,
- ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und
- erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen). Dazu ist der Teilnahmeantrag zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer.
2.)
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis der Eignung gem. Ziff. III.1.1) bis III.1.3) für die zu vergebende Leistung
- durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und
- Beifügung aller geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise und Referenzen (Formblatt 4) zum Teilnahmeantrag.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag
- die Formblätter 1 und 2 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und
- alle geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise und Referenzen (Formblatt 4)
beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen der Ausschreibung entspricht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen und auftragsspezifischen Referenzen dem Teilnahmeantrag in der geforderten Form separat beizufügen.
3.)
Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, ihre Eignung im Wege der Eignungsleihe eines Dritten (Gemeinschaftsmitglied/Nachunternehmer) nachzuweisen, ist es erforderlich, mit dem Teilnahmeantrag das Formblatt 2 (Eignungsnachweise) nebst den erforderlichen Nachweisen vom Dritten einzureichen. Bei der Eignungsleihe eines Nachunternehmers ist ergänzend das Formblatt 3 (Verpflichtungserklärung) zu verwenden und dieses mit einzureichen, vgl. § 47 Abs. 1 SektVO. Sofern die Eignung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft in Anspruch genommen wird, sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen zur Eignung (Formblatt 2) sowie die erforderlichen Angaben zur gemeinsamen Haftung und zur Bietergemeinschaft in Formblatt 1 zu erklären.
B.)
Für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird verlangt:
1.) Kopie Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
3.) Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle
Die Nachweise, Erklärungen und Angaben für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist das Formblatt 2 zu verwenden.
Der Auszug aus dem Handelsregister und der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle sind vorzulegen, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Sofern ein Bewerber seinen Sitz im Ausland hat, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, soweit im jeweiligen Land des Unternehmenssitzes eine Eintragungspflicht besteht.