Beschreibung der Beschaffung
Das 2011 fertiggestellte Gymnasium in Höhenkirchen-Siegertsbrunn wurde von der kplan AG zusammen mit dem Büro keiner_balda geplant und grenzt unmittelbar an den Bahnhofsplatz der Gemeinde und an die gleichnamige S-Bahnhaltestelle an. Es handelt sich um ein vierzügiges Gymnasium mit einem naturwissenschaftlichen und einem musischen Zweig für rund 950 Schüler*innen.
Aufgrund stetig steigender Schüler*innenzahlen soll das Gymnasium mit der Erweiterungsmaßnahme (ca. 5.300 m² BGF) um einen Zug vergrößert werden und zukünftig ein Lehrangebot gemäß G9 anbieten. Neben einem weiteren Zug und den analog dazu zu vergrößernden Flächen (Küchen- und Speisebereich Mensa für die gesamte Schule, Sporthalleneinheit, Veranstaltungsraum und Sanitärbereiche) soll das Gymnasium um einen Veranstaltungssaal, der auch als Saal für Konzerte genutzt werden kann, mit Bühne und Zuschauerraum für rund 500 Personen, sowie um ergänzende Räume (Foyer, Musiksaal, Umkleiden, Einsing- und Einspielräume, Theaterlager, Stuhllager, Techniklager, Regieraum und Lastenaufzug) erweitert werden. Zusätzlich sollen Räumlichkeiten für eine Blaskapelle geschaffen werden. Diese umfassen einen großen Probenraum, einen kleinen Übungsraum, ein Notenarchiv, eine Kleiderkammer, ein Instrumentenlager und einen Besprechungsraum. Neben einem zu realisierenden Rasenspielfeld soll die derzeit offene Stellplatzanlage durch ein Parkdeck für ca. 110 Stellplätze ersetzt werden, das sowohl von der Schule als auch als Park+Ride-Parkplatz für die angrenzende S-Bahnhaltestelle genutzt werden können.
Zur Optimierung der Planung und als Entscheidungshilfe hat der Schulzweckverband bereits eine Machbarkeitsstudie vom Büro Landbrecht erarbeiten lassen, diese liegt der Bekanntmachung zu Ihrer Information bei.
Um zukünftig das Gesamtbauwerk aus Bestand und Erweiterung als Einheit nutzen und betreiben zu können, soll sich die Art der Konstruktion des Erweiterungsbaus am bestehenden Gebäude orientieren.
Die Erweiterung soll im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Der ggf. notwendige Umbau von Räumen im bestehenden Gebäude im geringen Umfang muss in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien) erfolgen.
Gegenstand des Auftrags sind die vollständigen Leistungen der Projektsteuerung nach HAV-KOM (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge im kommunalen Hochbau) aktuelle Fassung, siehe auch beiliegende ZVB.
Nach Handlungsbereichen:
A – Information, Koordination, Organisation und Dokumentation
B – Qualitäts- und Quantitätskontrolle und -sicherung
C – Kostenkontrolle, -steuerung und Haushaltsmittel
D – Terminplanung, -steuerung und Kapazitäten
E – Vertragsmanagement Leistungen fachlich Beteiligter
Nach Leistungsstufen:
1. Projektvorbereitung
2. Planung
3. Ausführungsvorbereitung
4. Ausführung
5. Projektabschluss
Die Beauftragung erfolgt stufenweisen, siehe Vertragsmuster § 3, 3.2. Zunächst werden die Leistungen der Leistungsstufe 1 Projektvorbereitung über alle Handlungsbereiche beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nachderzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HAV-KOM die Projektsteuerung in der Honorarzone II eingestuft. Die Honorarzone wird rein informativ im Hinblick auf den erwarteten Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Leistung angegeben.
Nach derzeitigem Stand wird mit Gesamtkosten für die Erweiterung von ca. 30,56 Mio. EUR (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276, netto) gerechnet.
Derzeitiger Projektstand: die Vergabeverfahren der Objektplanung Gebäude und Freianlagen, der Fachplanungen Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz werden parallel durchgeführt.
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 07/2022.
Baubeginn 07/2024;
Fertigstellung Baumaßnahme 02/2027;
Nutzungsaufnahme 03/2027.