Beschreibung der Beschaffung
Das 2011 fertiggestellte Gymnasium in Höhenkirchen-Siegertsbrunn wurde von der kplan AG zusammen mit dem Büro keiner_balda geplant und grenzt unmittelbar an den Bahnhofsplatz der Gemeinde und an die gleichnamige S-Bahnhaltestelle an. Es handelt sich um ein vierzügiges Gymnasium mit einem naturwissenschaftlichen und einem musischen Zweig für rund 950 Schüler*innen.
Aufgrund stetig steigender Schüler*innenzahlen soll das Gymnasium mit der Erweiterungsmaßnahme (ca. 5.300 m² BGF) um einen Zug vergrößert werden und zukünftig ein Lehrangebot gemäß G9 anbieten. Neben einem weiteren Zug und den analog dazu zu vergrößernden Flächen (Küchen- und Speisebereich Mensa für die gesamte Schule, Sporthalleneinheit, Veranstaltungsraum und Sanitärbereiche) soll das Gymnasium um einen Veranstaltungssaal, der auch als Saal für Konzerte genutzt werden kann, mit Bühne und Zuschauerraum für rund 500 Personen, sowie um ergänzende Räume (Foyer, Musiksaal, Umkleiden, Einsing- und Einspielräume, Theaterlager, Stuhllager, Techniklager, Regieraum und Lastenaufzug) erweitert werden. Zusätzlich sollen Räumlichkeiten für eine Blaskapelle geschaffen werden. Diese umfassen einen großen Probenraum, einen kleinen Übungsraum, ein Notenarchiv, eine Kleiderkammer, ein Instrumentenlager und einen Besprechungsraum. Neben einem zu realisierenden Rasenspielfeld soll die derzeit offene Stellplatzanlage durch ein Parkdeck für ca. 110 Stellplätze ersetzt werden, das sowohl von der Schule als auch als Park+Ride-Parkplatz für die angrenzende S-Bahnhaltestelle genutzt werden können.
Zur Optimierung der Planung und als Entscheidungshilfe hat der Schulzweckverband bereits eine Machbarkeitsstudie vom Büro Landbrecht erarbeiten lassen, diese liegt der Bekanntmachung zu Ihrer Information bei.
Um zukünftig das Gesamtbauwerk aus Bestand und Erweiterung als Einheit nutzen und betreiben zu können, soll sich die Art der Konstruktion des Erweiterungsbaus am bestehenden Gebäude orientieren.
Die Erweiterung soll im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Der ggf. notwendige Umbau von Räumen im bestehenden Gebäude im geringen Umfang muss in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien) erfolgen.
Dem Auftraggeber ist vorrangig der wirtschaftliche Betrieb der Schule wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und Gebäude nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Erweiterung und das Parkdeck.
Besondere Leistungen:
LPH 7: Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
LPH 8: Erstellen von regelmäßigen Schlussrechnungsprognosen
LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Objektplanung Gebäude wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 10 für die Erweiterung des Gymnasiums in die Honorarzone IV eingestuft, das Parkdeck in Honorarzone II .
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
KGR 300 ca. 14 490 000 EUR, davon 2 560 000 Parkdeck;
KGR 400 ca. 4 400 000 EUR.
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 07/2022.
Baubeginn 07/2024;
Fertigstellung Baumaßnahme 02/2027;
Nutzungsaufnahme 03/2027.