Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern wird anhand einer Bewertung hinsichtlich der Kriterien "mittlerer Umsatz (netto) des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren" und "Referenzen des Unternehmens über die Ausführung von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen" bewertet.
Zur Bewertung des Kriteriums "mittlerer Umsatz (netto) des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren" werden Angaben des Bewerbers aus der Eigenerklärung zur Eignung herangezogen. Der mittlere Umsatz entspricht dem arithmetischen Mittelwert. Sofern Unternehmen weniger als drei Jahre bestehen, wird der mittlere Umsatz der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre herangezogen. Die Bewertung des Kriteriums wird wie folgt mit bis zu 5 Punkten vorgenommen:
mittlerer Jahresumsatz (netto) >= 100 TEUR: 1 Punkt
mittlerer Jahresumsatz (netto) >= 200 TEUR: +1 Punkt
mittlerer Jahresumsatz (netto) >= 300 TEUR: +1 Punkt
mittlerer Jahresumsatz (netto) >= 400 TEUR: +1 Punkt
mittlerer Jahresumsatz (netto) >= 500 TEUR: +1 Punkt
Zur Bewertung des Kriteriums "Referenzen des Unternehmens über die Ausführung von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen" werden bis zu drei vom Bewerber benannte unternehmensbezogene Referenzen über die Ausführung von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen, die nach dem 01.04.2017 realisiert wurden (d.h. Abschluss der Leistungsphase 3), herangezogen. Es wird jeweils bewertet, inwieweit die in der Referenz beschriebene, durch den Bewerber selbst erbrachte Leistung nach der Art und dem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Je größer die Übereinstimmung der in der Referenz benannten Leistung mit der zu vergebenden Leistung ist, umso besser wird auch die Referenz bewertet.
Beurteilungsmaßstab hinsichtlich der Art der Leistung sind die bearbeiteten Leistungsbilder, die zugeordneten Honorarzonen sowie die Art der übertragenen Aufgaben (Generalplaner).
Beurteilungsmaßstab hinsichtlich des Umfanges der Leistung sind die anrechenbaren Baukosten des als Referenz benannten Projektes.
Jede Referenz kann entsprechend des nachfolgend beschriebenen Bewertungsschlüssels mit bis zu 16 Punkten bewertet werden; die Referenzen insgesamt mit bis zu 48 Punkten:
1.1 Die Baukosten des Projektes (KG 300 bis 500) betrugen mindestens 4 Mio. EUR (netto): 1 Punkt
1.2 Die Baukosten des Projektes (KG 300 bis 500) betrugen mindestens 6 Mio. EUR (netto): +1 Punkt
1.3 Die Baukosten des Projektes (KG 300 bis 500) betrugen mindestens 8 Mio. EUR (netto): +1 Punkt
2. Durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Gebäude" (§ 34 HOAI) mindestens in den (vollständigen) Leistungsphasen 2 und 3 erbracht: 2 Punkte
Dabei waren die planerischen Anforderungen mindestens der Honorarzone III zuzuordnen: +1 Punkt
3. Durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Gebäude" (§ 34 HOAI) in der Leistungsphase 6 insoweit erbracht, als dass eine funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gem. § 7c VOB/A) aufgestellt wurde: 2 Punkte
4. Durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Technische Ausrüstung" (§ 55 HOAI) mindestens in den (vollständigen) Leistungsphasen 2 und 3 erbracht: 2 Punkte
Dabei waren die planerischen Anforderungen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen: +1 Punkt
5. Durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Tragwerksplanung" (§ 51 HOAI) mindestens in den (vollständigen) Leistungsphasen 2 und 3 erbracht: 1 Punkt
Dabei waren die planerischen Anforderungen mindestens der Honorarzone III zuzuordnen: +1 Punkt
6. Durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Freianlagen" (§ 39 HOAI) mindestens in den (vollständigen) Leistungsphasen 2 und 3 erbracht: 1 Punkt
Dabei waren die planerischen Anforderungen mindestens der Honorarzone IV zuzuordnen: +1 Punkt
7. Durch den Bewerber wurden die Aufgaben eines Generalplaners wahrgenommen: 1 Punkt
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung zur Bewerberauswahl.