Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3.1 Anzahl technische Fachkräfte
Durchschnittliche Anzahl der technischen Fachkräfte für die Erbringung der Planungsleistung (Ingenieure, Bautechniker, etc. incl. Inha-ber, keine Mitarbeiter der Verwaltung, Buchhaltung etc.) in den letzten drei Geschäftsjahren
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
bis 1 technische Fachkraft 0 Punkte
bis 2 technische Fachkräfte 10 Punkte
bis 3 technische Fachkräfte 20 Punkte
mehr als 3 technische Fachkräfte 30 Punkte
3.2 Referenzprojekte (Feuerwachen, Rettungsstationen)
Abbildung von Projekten mit Ausführung des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär (§ 55 HOAI), Anlagengruppen 1/2/3/8 teilweise (§ 53 HOAI), Leistungsphase 1-3 und 5-8, stufenweise, zunächst LP 1-3, AG 1 zus. LP 4.
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Objekte (z.B. Feuerwachen, Rettungsstationen gem. Anlage 15 HOAI 2021 o. ä.), mit ähnlicher Komplexität und Nutzung mit einer Bausumme (KG 410/420/430/480 netto) von mind. € 300.000,--.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 5 abgeschlossene Leistungsphasen.
Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung seit dem Jahr 2015 abgeschlossen war.
Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage)
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 20 Punkte
mehr als 1 Referenzprojekt 40 Punkte
3.3 Realisierte Projekte (öffentliche Auftraggeber)
Abbildung von sonstigen Hochbauprojekten für öffentliche Auftraggeber mit Ausführung des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär (§ 55 HOAI), Anlagengruppen 1/2/3/8 teilweise (§ 53 HOAI), Leistungsphase 1-3 und 5-8, stufenweise, zunächst LP 1-3, AG 1 zus. LP 4.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 5 abgeschlossene Leistungsphasen in Abfolge mit einer Bausumme (KG 410/420/430/480 netto) von mind. € 300.000,-- für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung seit dem Jahr 2015 abgeschlossen war.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme
Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage)
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 20 Punkte
mehr als 1 Referenzprojekt 40 Punkte
Phase 1 Maximale Punktzahl 140 Punkte