Aufgrund der erweiterten Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr als Stützpunktwehr im Landkreis besteht an dem 1987 errichteten Feuerwehrhaus "In den Burgwiesen" ein zusätzlicher Raum- und Stellplatzbedarf. Die geplanten Maßnahmen beinhalten eine Erweiterung mit 7 Stellplätzen, getrennte Umkleiden mit Sanitärbereichen für ca. 80 Männer und 20 Frauen, separate Sanitäranlagen, ein Trocknungsraum und Stiefelwäsche sowie ein Materiallager in der Größe von ca. 150 m². Die Jugendfeuerwehr benötigt Schulungsräume, Umkleiden und ein Büro für die Leitung. Ebenso ist die Neuanlage eines Parkplatzes mit ca. 80 Stellplätzen, die Trennung von Alarm-zufahrt und PKW-Zufahrt sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen wie z. B. Erneuerung der Wärmeerzeugung im bestehenden Gebäude erforderlich. Aufgrund der aktuellen Lage ist auf dem Gelände eventuell eine Betriebstankstelle zu errichten. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb ausgeführt. Die Feuerwehr ist täglich im Einsatz. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach B-Plan Käppeleswiesen-Burgwiesen (siehe Internet Stadt Sigmaringen). Der Bauherr als Träger der Planungshoheit wäre in der Lage den B-Plan, soweit erforderlich, anzupassen. Die Gemeinde ist im Sinne des § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und an die VOB/VgV bzw. das GWB gebunden. Die Atemschutzübungsanlage AÜA wird ebenfalls saniert, ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Es ist vorgesehen, dass das Urheberrecht an den AG abzutreten ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-05.
Auftragsbekanntmachung (2022-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: HARCH-2022-0013
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der erweiterten Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr als Stützpunktwehr im Landkreis besteht an dem 1987 errichteten Feuerwehrhaus "In den Burgwiesen" ein zusätzlicher Raum- und Stellplatzbedarf.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten eine Erweiterung mit 7 Stellplätzen, getrennte Umkleiden mit Sanitärbereichen für ca. 80 Männer und 20 Frauen, separate Sanitäranlagen, ein Trocknungsraum und Stiefelwäsche sowie ein Materiallager in der Größe von ca. 150 m².
Die Jugendfeuerwehr benötigt Schulungsräume, Umkleiden und ein Büro für die Leitung.
Ebenso ist die Neuanlage eines Parkplatzes mit ca. 80 Stellplätzen, die Trennung von Alarm-zufahrt und PKW-Zufahrt sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen wie z. B. Erneuerung der Wärmeerzeugung im bestehenden Gebäude erforderlich.
Aufgrund der aktuellen Lage ist auf dem Gelände eventuell eine Betriebstankstelle zu errichten.
Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb ausgeführt. Die Feuerwehr ist täglich im Einsatz.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach B-Plan Käppeleswiesen-Burgwiesen (siehe Internet Stadt Sigmaringen). Der Bauherr als Träger der Planungshoheit wäre in der Lage den B-Plan, soweit erforderlich, anzupassen.
Die Gemeinde ist im Sinne des § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und an die VOB/VgV bzw. das GWB gebunden.
Die Atemschutzübungsanlage AÜA wird ebenfalls saniert, ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Es ist vorgesehen, dass das Urheberrecht an den AG abzutreten ist.
Aufgrund der erweiterten Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr als Stützpunktwehr im Landkreis besteht an dem 1987 errichteten Feuerwehrhaus "In den Burgwiesen" ein zusätzlicher Raum- und Stellplatzbedarf.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten eine Erweiterung mit 7 Stellplätzen, getrennte Umkleiden mit Sanitärbereichen für ca. 80 Männer und 20 Frauen, separate Sanitäranlagen, ein Trocknungsraum und Stiefelwäsche sowie ein Materiallager in der Größe von ca. 150 m².
Die Jugendfeuerwehr benötigt Schulungsräume, Umkleiden und ein Büro für die Leitung.
Ebenso ist die Neuanlage eines Parkplatzes mit ca. 80 Stellplätzen, die Trennung von Alarm-zufahrt und PKW-Zufahrt sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen wie z. B. Erneuerung der Wärmeerzeugung im bestehenden Gebäude erforderlich.
Aufgrund der aktuellen Lage ist auf dem Gelände eventuell eine Betriebstankstelle zu errichten.
Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb ausgeführt. Die Feuerwehr ist täglich im Einsatz.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach B-Plan Käppeleswiesen-Burgwiesen (siehe Internet Stadt Sigmaringen). Der Bauherr als Träger der Planungshoheit wäre in der Lage den B-Plan, soweit erforderlich, anzupassen.
Die Gemeinde ist im Sinne des § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und an die VOB/VgV bzw. das GWB gebunden.
Die Atemschutzübungsanlage AÜA wird ebenfalls saniert, ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Es ist vorgesehen, dass das Urheberrecht an den AG abzutreten ist.
Aufgrund der erweiterten Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr als Stützpunktwehr im Landkreis besteht an dem 1987 errichteten Feuerwehrhaus "In den Burgwiesen" ein zusätzlicher Raum- und Stellplatzbedarf.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten eine Erweiterung mit 7 Stellplätzen, getrennte Umkleiden mit Sanitärbereichen für ca. 80 Männer und 20 Frauen, separate Sanitäranlagen, ein Trocknungsraum und Stiefelwäsche sowie ein Materiallager in der Größe von ca. 150 m².
Die geplanten Maßnahmen beinhalten eine Erweiterung mit 7 Stellplätzen, getrennte Umkleiden mit Sanitärbereichen für ca. 80 Männer und 20 Frauen, separate Sanitäranlagen, ein Trocknungsraum und Stiefelwäsche sowie ein Materiallager in der Größe von ca. 150 m².
Die Jugendfeuerwehr benötigt Schulungsräume, Umkleiden und ein Büro für die Leitung.
Ebenso ist die Neuanlage eines Parkplatzes mit ca. 80 Stellplätzen, die Trennung von Alarm-zufahrt und PKW-Zufahrt sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen wie z. B. Erneuerung der Wärmeerzeugung im bestehenden Gebäude erforderlich.
Aufgrund der aktuellen Lage ist auf dem Gelände eventuell eine Betriebstankstelle zu errichten.
Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb ausgeführt. Die Feuerwehr ist täglich im Einsatz.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach B-Plan Käppeleswiesen-Burgwiesen (siehe Internet Stadt Sigmaringen). Der Bauherr als Träger der Planungshoheit wäre in der Lage den B-Plan, soweit erforderlich, anzupassen.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach B-Plan Käppeleswiesen-Burgwiesen (siehe Internet Stadt Sigmaringen). Der Bauherr als Träger der Planungshoheit wäre in der Lage den B-Plan, soweit erforderlich, anzupassen.
Die Gemeinde ist im Sinne des § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und an die VOB/VgV bzw. das GWB gebunden.
Die Atemschutzübungsanlage AÜA wird ebenfalls saniert, ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Es ist vorgesehen, dass das Urheberrecht an den AG abzutreten ist.
Leistungsphasen 1-3 und 5-8, stufenweise, zunächst LP 1-3, AG 1 zus. LP 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sigmaringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Ausschlusskriterium
1.1 Bestätigung, dass Ausschlusskriterien (§ 48 VgV; § 123 GWB) nicht vorliegen (Ausschlusskriterium)
1.2 Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen, die Ausführung und Lieferinteressen verfolgen als Eigenerklärung (Ausschlusskriterium)
1.3 Auskunft zur Zusammenarbeit mit anderen als Eigenerklärung (Ausschlusskriterium)
1.4 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Personenschäden € 1.500.000,--
Sonstige Schäden € 1.000.000,--
(Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Jahresumsatz
Jahresumsatzdurchschnitt des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre in € netto als Gewähr für eine beständige Abwicklung durch ausreichende Kapazität und wirtschaftliche Sicherheit über den Projektzeitraum.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
bis 150.000,-- €/a 0 Punkte
bis 300.000,-- €/a 10 Punkte
bis 450.000,-- €/a 20 Punkte
mehr als 450.000,-- €/a 30 Punkte
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3.1 Anzahl technische Fachkräfte
Durchschnittliche Anzahl der technischen Fachkräfte für die Erbringung der Planungsleistung (Ingenieure, Bautechniker, etc. incl. Inha-ber, keine Mitarbeiter der Verwaltung, Buchhaltung etc.) in den letzten drei Geschäftsjahren
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme.
Abbildung von Projekten mit Ausführung des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär (§ 55 HOAI), Anlagengruppen 1/2/3/8 teilweise (§ 53 HOAI), Leistungsphase 1-3 und 5-8, stufenweise, zunächst LP 1-3, AG 1 zus. LP 4.
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Objekte (z.B. Feuerwachen, Rettungsstationen gem. Anlage 15 HOAI 2021 o. ä.), mit ähnlicher Komplexität und Nutzung mit einer Bausumme (KG 410/420/430/480 netto) von mind. € 300.000,--.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 5 abgeschlossene Leistungsphasen.
Um einen grösseren Wettbewerb zu erzielen, sind Nachweise zugelassen, deren Ausführung seit dem Jahr 2015 abgeschlossen war.
Darstellung jeweils möglichst nur auf einer DIN A4-Seite (Anlage)
Abbildung von sonstigen Hochbauprojekten für öffentliche Auftraggeber mit Ausführung des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär (§ 55 HOAI), Anlagengruppen 1/2/3/8 teilweise (§ 53 HOAI), Leistungsphase 1-3 und 5-8, stufenweise, zunächst LP 1-3, AG 1 zus. LP 4.
Abbildung von sonstigen Hochbauprojekten für öffentliche Auftraggeber mit Ausführung des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär (§ 55 HOAI), Anlagengruppen 1/2/3/8 teilweise (§ 53 HOAI), Leistungsphase 1-3 und 5-8, stufenweise, zunächst LP 1-3, AG 1 zus. LP 4.
Der Nachweis bezieht sich auf mindestens 5 abgeschlossene Leistungsphasen in Abfolge mit einer Bausumme (KG 410/420/430/480 netto) von mind. € 300.000,-- für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften etc. für alle Mitglieder unter Darstellung der jeweiligen Einzelbeiträge zu führen. Bewertet wird die Gesamtsumme
kein Referenzprojekt 0 Punkte
1 Referenzprojekt 20 Punkte
mehr als 1 Referenzprojekt 40 Punkte
Phase 1 Maximale Punktzahl 140 Punkte
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte (Angebotsunterlagen, personelle Besetzung...)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65,00
Kostenkriterium (Name): Preispunkte (Honorar)
Kostenkriterium (Gewichtung): 35,00